Ziel in Neumünster

Taxi zum Chirurgischen Centrum Schleswig-Holstein

Die Altonaer Straße 34 liegt mitten in Neumünster, gut einen Kilometer südlich vom Hauptbahnhof. Hinter der Adresse steckt kein Krankenhaus, sondern eine chirurgische Praxis mit eigenem OP-Raum, in der ambulant operiert wird und in der man am selben Tag wieder nach Hause geht. Genau das entscheidet, wie Sie hinkommen und wer die Fahrt bezahlt.

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Der Tarif der Stadt Neumünster

Gültig seit 1. Mai 2025, Verordnung über Beförderungsentgelte vom 10. April 2025. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets rechnet der Taxameter genau so ab.

PositionTag, Mo bis Sa 6 bis 22 UhrNacht, So und feiertags
Grundtaxe4,60 €5,60 €
je Kilometer, bis 6 km2,30 €2,30 €
je Kilometer, ab 6 km1,90 €1,90 €
Wartezeit je Stunde36,00 €
Sperrige Güter, je Stück7,00 €
Großraumtaxi, 5 bis 6 Personen7,00 €
Großraumtaxi, 7 bis 8 Personen10,00 €
Anfahrtkostenlos

Der Nachttarif gilt montags bis samstags von 22 bis 6 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen ganztägig. Samstag tagsüber ist Tagtarif. Normales Reisegepäck ist immer inklusive.

Wer diese Fahrt bucht

Das Chirurgische Centrum Schleswig-Holstein ist kein Krankenhaus, und das ist der erste Satz, den wir hier sagen müssen. Es ist ein chirurgisches medizinisches Versorgungszentrum, also eine große Facharztpraxis, in der ausschließlich nach Termin und ausschließlich an Werktagen gearbeitet wird. Eine Notaufnahme hat dieses Haus nicht, Betten für eine Übernachtung ebenfalls nicht. Wer nachts oder am Wochenende akut Hilfe braucht, ist beim Rettungsdienst oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst richtig und nicht an dieser Tür.

Ein großer Teil der Menschen, die wir hierher fahren, kommt zu einem Gespräch vor einem Eingriff oder zur Kontrolle danach. Die Praxis deckt die Bauchchirurgie ab, die Hernienchirurgie mit dem Siegel der Deutschen Herniengesellschaft, die Proktologie, die Venenchirurgie mit dem Zusatz Venenkompetenzzentrum, die arterielle und venöse Gefäßdiagnostik mit Doppler und Duplex, die Handchirurgie, die Fußchirurgie, die Orthopädie samt Endoprothetik an Hüfte und Knie, die Arthroskopie am Knie, die Behandlung chronischer Wunden und die Vorsorgekoloskopie. Einer der Ärzte, Dr. med. Roman Koch, ist auf minimalinvasive Viszeralchirurgie und auf Darmkrebs spezialisiert; das Haus führt dafür ein eigenes Zertifikat.

Eine zweite Gruppe kommt für einen Eingriff selbst. Im Haus gibt es einen OP-Raum und eine Anästhesistin im Team, es wird also hier operiert und nicht nur beraten. Wer morgens nüchtern kommt und mittags mit einem Verband, einem Entlastungsschuh oder einer noch wirkenden Sedierung wieder hinausgeht, kann nicht selbst zurückfahren. Das ist der häufigste Grund, warum bei dieser Adresse überhaupt ein Taxi bestellt wird.

Eine dritte Gruppe fällt kaum auf, fährt aber am regelmäßigsten: Menschen mit einer chronischen Wunde am Bein oder am Fuß, die über Wochen immer wieder zum Verbandswechsel kommen. Und schließlich lassen sich hier Patienten einen Port legen, deren eigentliche Behandlung anderswo läuft. Die Praxis ist 2005 als Gemeinschaftspraxis mit zwei Chirurgen gestartet, heißt seit 2011 Chirurgisches Centrum Schleswig-Holstein, ist 2021 in neue Räume gezogen, 2022 zum medizinischen Versorgungszentrum geworden und hat 2023 einen weiteren Standort dazugenommen. Gesprochen wird nach Angabe des städtischen Gesundheitswegweisers Deutsch, Englisch und Französisch.

Wo wir halten und wo Sie hineingehen

Wir halten direkt an der Altonaer Straße vor der Hausnummer 34. Es gibt hier keine Zufahrt über ein Klinikgelände, keine Schranke, keinen Wachdienst und keine beschilderte Vorfahrt für Krankentransporte, weil es schlicht kein Klinikgelände gibt. Das Haus steht an der Straße wie jedes andere Geschäftshaus in der Innenstadt.

Es ist außerdem ein geteiltes Haus. Unter derselben Adresse sitzen neben der chirurgischen Praxis auch die hausärztliche Praxis derselben Gruppe, eine Bäckerei und Konditorei sowie zwei kleine Geschäfte. Wer zum ersten Mal kommt, sucht deshalb nicht nach einem Klinikschild, sondern nach dem Praxisschild an einem gewöhnlichen Hauseingang. Das klingt nach einer Kleinigkeit, kostet aber Minuten, wenn man mit einem Termin um acht vor der falschen Tür steht.

Und jetzt der Teil, den wir nicht wissen und deshalb auch nicht behaupten: In welchem Stockwerk die Praxis liegt, ob es einen Aufzug gibt, ob der Zugang schwellenfrei ist und welche Klingel die richtige ist, steht in keiner Quelle, die wir prüfen konnten. Weder der eigene Internetauftritt der Praxis noch der städtische Gesundheitswegweiser noch die Kartendaten geben darüber Auskunft. Wir raten hier nicht, denn wenn Sie nach einer Fußoperation vor einer Treppe stehen, hilft Ihnen eine geratene Antwort nicht.

Zwei Wege führen aus dieser Lücke heraus. Der eine: Rufen Sie vor Ihrem Termin kurz in der Praxis an, unter 04321 558668-0, und lassen Sie sich sagen, wie Sie ins Haus kommen. Der andere: Sagen Sie es uns bei der Bestellung. Dann steht im Auftrag, dass der Fahrer nicht am Bordstein wartet, sondern mit aussteigt und Sie bis zur Praxistür begleitet. Beides kostet Sie nichts als einen Satz. Beim Abholen gilt dasselbe umgekehrt: Sagen Sie, ob wir vor dem Haus warten oder ob Sie abgeholt werden möchten.

Der Weg von Neumünster zur Altonaer Straße

Vom Hauptbahnhof aus fahren wir über die Rendsburger Straße, dann über den Kuhberg auf den Großflecken und von dort rechts in die Altonaer Straße. Das ist der gerade Weg quer durch die Innenstadt, und er ist kurz: gut einen Kilometer, in ruhigen Stunden wenige Minuten. Die Altonaer Straße ist ein Stück der alten Chaussee zwischen Altona und Kiel, sie führt vom Zentrum aus nach Süden, und die Praxis liegt an ihrem inneren Ende.

Kurz kann trotzdem zäh werden. Rund um den Großflecken staut sich der Verkehr an Markttagen und in der Vorweihnachtszeit, und wer aus Einfeld, Gadeland, Tungendorf, Wittorf oder Brachenfeld kommt, muss ohnehin erst in die Innenstadt hinein. Für einen Termin um acht rechnen wir die Abholzeit deshalb großzügiger zurück als die reine Fahrzeit vermuten lässt.

Ein Hinweis, den wir unseren Fahrern ausdrücklich mitgeben: Das Friedrich-Ebert-Krankenhaus liegt nur wenige hundert Meter von hier entfernt, und die Bushaltestelle mit dem Namen Krankenhaus liegt zwischen beiden. Wer ins Navigationsgerät Krankenhaus Neumünster eingibt, landet zuverlässig beim FEK und nicht bei dieser Praxis. Wenn Sie also selbst fahren oder sich fahren lassen, nennen Sie die Adresse und nicht die Gattung. Bei uns steht die Hausnummer im Auftrag, damit dieser Fehler gar nicht erst entstehen kann.

Zum Parken sagt die Praxis selbst, es gebe genügend kostenlose Plätze direkt vor dem Haus, und der städtische Gesundheitswegweiser führt bei ihr ebenfalls einen Parkplatz auf. Die Kartendaten bestätigen das Bild und zeigen zugleich die Grenze: Es sind mehrere kleine, frei zugängliche Flächen im Umkreis von gut hundert Metern mit jeweils etwa sechs bis zehn Stellplätzen. Klein heißt an einem Montagmorgen voll. Ein größerer, aber kostenpflichtiger Parkplatz liegt ein paar hundert Meter weiter, ein Parkhaus an der Tür gibt es nicht. Wer Sie hinbringt und wieder abholt, hat dieses Problem nicht.

Krankenfahrt: was die Krankenkasse übernimmt

Hier lohnt sich das Lesen, denn für eine ambulante Praxis gelten andere Regeln als für ein Krankenhaus, und der Unterschied ist kein feiner. Grundlage sind § 60 und § 61 SGB V sowie die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, zuletzt geändert am 15. Mai 2025 und seit dem 6. August 2025 in Kraft.

Die Grundregel für einen gewöhnlichen Sprechstundentermin lautet: fast nie. Nach § 60 Abs. 1 Satz 3 SGB V übernimmt die Kasse Fahrten zu einer ambulanten Behandlung nur in besonderen Ausnahmefällen, und nach Satz 4 nur nach vorheriger Genehmigung. Welche Ausnahmefälle gemeint sind, steht in § 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie: Es muss ein Behandlungsschema mit hoher Frequenz über einen längeren Zeitraum geben, und die Erkrankung muss den Patienten so beeinträchtigen, dass die Beförderung zwingend nötig ist, um Schaden an Leib und Leben zu vermeiden. Die Anlage 2 der Richtlinie nennt dazu genau drei Regelbeispiele: Dialyse, onkologische Strahlentherapie und parenterale onkologische Chemotherapie. Keine dieser drei Behandlungen findet an der Altonaer Straße statt. Wer also nur zur Beratung oder zur Nachkontrolle kommt, sollte nicht mit einer Kostenübernahme rechnen.

Und jetzt die Ausnahme, die genau auf dieses Haus passt: die ambulante Operation. § 7 Abs. 2 Buchstabe c der Richtlinie erlaubt die Verordnung einer Fahrt mit Taxi oder Mietwagen zu einer ambulanten Operation nach § 115b SGB V im Krankenhaus oder zu einer ambulanten Operation in der Vertragsarztpraxis, samt der zugehörigen Vor- und Nachbehandlung, sofern dadurch eine an sich gebotene stationäre Aufnahme vermieden wird oder nicht durchführbar ist. Weil hier im Haus mit eigener Anästhesie operiert wird, statt Sie für dieselbe Sache in eine Klinik aufzunehmen, ist das genau der beschriebene Fall. Und § 7 Abs. 6 der Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass solche Fahrten keine Genehmigung der Kasse brauchen. § 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V stellt sie den Fahrten bei einer stationären Aufnahme gleich.

Auch ohne Operation kann eine Genehmigung als erteilt gelten. Nach § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V und § 8 Abs. 6 Satz 2 der Richtlinie ist das der Fall bei einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 zusätzlich, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität festgestellt wurde. § 8 Abs. 4 der Richtlinie öffnet die Tür auch für Menschen ohne einen solchen Nachweis, die aber vergleichbar in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und über längere Zeit ambulant behandelt werden.

Ein Taxi ist dabei nie das erste Mittel. Nach § 7 Abs. 3 der Richtlinie darf eine Fahrt mit Mietwagen oder Taxi nur verordnet werden, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein privates Fahrzeug benutzen kann. Geht es mit dem Bus oder im Auto der Tochter, wird nach § 7 Abs. 4 keine Verordnung ausgestellt, sondern auf Wunsch eine Anwesenheitsbescheinigung für die Kasse. Ebenfalls nie erstattet werden nach § 8 Abs. 5 Satz 2 Fahrten, mit denen nur ein Termin abgestimmt, ein Befund abgeholt oder ein Rezept besorgt wird.

Zur Zuzahlung: Nach § 61 Satz 1 SGB V und § 10 der Richtlinie tragen Sie zehn Prozent der Fahrkosten je Fahrt selbst, begrenzt durch einen gesetzlichen Mindest- und einen gesetzlichen Höchstbetrag, aber nie mehr, als die Fahrt gekostet hat. Hinfahrt und Rückfahrt zählen dabei als zwei Fahrten. Befreit ist nur, wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht hat und das mit einer Bescheinigung der Kasse belegen kann. Wichtig für Familien: Kinder und Jugendliche unter achtzehn sind bei Fahrkosten nicht befreit, anders als sonst bei Zuzahlungen. Das überrascht regelmäßig und steht deshalb hier.

Ein letzter Punkt, der bei dieser Praxis besonders zählt, weil sie drei Standorte hat: Auf der Verordnung muss nach Anlage 1 Nummer 4 der Richtlinie die nächst erreichbare geeignete Behandlungsstätte eingetragen werden. Die Kasse erstattet in der Regel bis dorthin. Wer sich für einen weiter entfernten Standort entscheidet, trägt den Mehrweg üblicherweise selbst.

Über all dem steht ein Satz, den wir nicht weglassen: Die Kasse hat das letzte Wort. Der Arzt verordnet und muss nach § 8 Abs. 5 Satz 1 der Richtlinie begründen, warum Fahrt und Fahrzeug zwingend nötig sind; über Genehmigung, Dauer und Umfang entscheidet nach § 9 die Kasse. Wir stellen keine Verordnung aus, wir prüfen keine Ansprüche, und niemand aus unserem Wagen darf Ihnen eine Erstattung zusagen. Fragen Sie in der Praxis nach der Verordnung und bei Ihrer Kasse nach dem Rest, bevor Sie sich auf etwas verlassen.

Rollstuhl, Rollator, Begleitung und Gepäck

Bei dieser Adresse geht es selten um Koffer und fast immer darum, in welchem Zustand jemand wieder aus dem Haus kommt. Nach einem Eingriff an der Hand steckt der Arm in einer Schiene oder in einem Verband, und der Gurt lässt sich einhändig kaum schließen. Nach einer Fußoperation kommen ein Entlastungsschuh oder ein Gips und dazu Unterarmgehstützen; dann ist der Beifahrersitz mit viel Beinfreiheit der richtige Platz, nicht die Rückbank. Nach einer Venenoperation tragen Sie einen Kompressionsstrumpf und sollen laufen, aber nicht stehen, und an einer Bushaltestelle steht man.

Sagen Sie das alles bitte einmal bei der Bestellung. Dann steht es im Auftrag, der Fahrer weiß es vor der Ankunft, und Sie müssen es nicht auf dem Gehweg erklären, während der Verband nass wird.

Ein Rollator fährt zusammengeklappt im Kofferraum mit, das ist Alltag. Beim Rollstuhl kommt es darauf an: Können Sie mit etwas Hilfe auf den Autositz umsteigen und ist der Stuhl faltbar, dann reicht ein gewöhnlicher Wagen. Ein starrer Rahmen oder ein Elektrorollstuhl passt dort nicht hinein; sagen Sie uns das früh, damit wir es einplanen können, statt es vor der Tür festzustellen.

Zur Begleitung: Nach einer Sedierung, etwa bei einer Darmspiegelung, wird in aller Regel verlangt, dass eine erwachsene Person Sie abholt und mit nach Hause geht. Was für Ihren Eingriff gilt, sagt Ihnen die Praxis; was für uns gilt, ist einfach, denn wir buchen dann zwei Plätze statt einem. Auch für Angehörige, die mitkommen und warten wollen, ist die Lage hier anders als in einer Klinik: Es gibt kein Foyer, keine Cafeteria und keinen Kiosk im Haus, nur einen Wartebereich der Praxis. Wer nicht mitwarten will, lässt sich lieber zur vereinbarten Zeit wieder abholen.

Bus und Bahn, ehrlich verglichen

Diese Praxis ist mit dem Bus ungewöhnlich gut zu erreichen, und wir sagen das lieber selbst, als es Sie hinterher merken zu lassen. Die Haltestelle Holstenschule liegt nach den Kartendaten rund fünfzig Meter von der Praxis entfernt, mit Steigen in beide Richtungen. Bedient wird sie von den Linien 7, 77 und 17 der SWN Verkehr. Die Stadtwerke führen diese Liniengruppe in ihrem eigenen Fahrplan ausdrücklich als Verbindung vom Hauptbahnhof über die Altonaer Straße Richtung Industriegebiet Süd. Der Bus fährt also über genau die Straße, an der die Praxis liegt.

Vom Bahnhof aus steigen Sie am Busbahnhof am Bussteig F ein. Holstenschule ist nach der Haltestellenfolge der Linie 7 die dritte Haltestelle, nach Teichbrücke und Rathaus. Umsteigen müssen Sie nicht, und lange dauert es nicht. Wer von außerhalb kommt, fährt bis Neumünster Hauptbahnhof und steigt dort in denselben Bus; eine eigene Bahnverbindung in diese Richtung gibt es nicht.

Zu Fuß sind es vom Bahnhof über Kuhberg und Großflecken etwa eine Viertelstunde bis zwanzig Minuten. Für einen Beratungstermin, zu dem Sie gesund hingehen und gesund wieder herauskommen, ist der Bus oder der Fußweg die vernünftige Wahl, und wir raten Ihnen nicht davon ab.

Es gibt aber Tage, an denen das nicht trägt. Nach einer Sedierung sollen Sie nicht allein im Bus sitzen. Mit einem frisch operierten Fuß kommen Sie die Stufen am Einstieg nicht hoch. Mit einem Verband, der trocken bleiben muss, wollen Sie im November nicht auf den nächsten Bus warten. Und wer nüchtern zu einem Termin um acht muss, hat wenig Lust auf Umsteigen und Warten. Genau dafür sind wir da, für den Rest ist es der Bus.

Zwei Hinweise noch. Erstens ändern sich Fahrpläne, und die Abfahrten am Abend und am Wochenende sind dünner als tagsüber; sehen Sie im aktuellen Fahrplan der Stadtwerke nach, bevor Sie planen. Praktisch fällt das kaum ins Gewicht, weil die Praxis am Wochenende geschlossen ist. Zweitens gibt es in der Nähe eine Haltestelle mit dem Namen Krankenhaus, gut zweihundert Meter weiter, und die gehört zum Friedrich-Ebert-Krankenhaus. Sie ist ein guter Anhaltspunkt, aber nicht Ihre Haltestelle.

Warum hier der Taxameter zählt und kein Festpreis

Auf unseren Seiten für Fahrten nach Kiel, Hamburg oder zum Flughafen steht ein fester Preis, den Sie vor der Buchung sehen. Auf dieser Seite steht keiner, und das hat einen rechtlichen Grund, nicht etwa den, dass wir uns nicht festlegen wollen.

Die Altonaer Straße liegt in Neumünster und damit im Pflichtfahrgebiet. Dort gilt die Verordnung der Stadt über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 10. April 2025. Diese Entgelte dürfen nach dem Wortlaut der Verordnung weder überschritten noch unterschritten werden. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Preisbindung: Sie gilt für jedes Taxi in dieser Stadt, für uns wie für jeden Mitbewerber. Wer für eine Fahrt innerhalb des Pflichtfahrgebietes einen Festpreis anbietet, verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz; § 61 PBefG behandelt das als Ordnungswidrigkeit und sieht dafür ein Bußgeld vor, dessen Höchstbetrag im Gesetz steht.

So gesehen ist die Preisbindung nichts, was uns einschränkt, sondern etwas, das Sie schützt. Für die kurze Strecke in die Innenstadt kann Ihnen niemand einen Fantasiepreis nennen, weil das Entgelt nicht verhandelbar ist. Das geeichte Taxameter läuft ab dem Einsteigen, es rechnet nach Grundpreis, gefahrenen Kilometern und Wartezeit, und am Ende steht der Betrag auf dem Display. Der Tarif dieser Stadt steht auf dieser Seite; damit können Sie im Voraus abschätzen, worauf Sie sich einstellen.

Zwei praktische Folgen daraus. Erstens: Wenn Sie vorher wissen wollen, woran Sie ungefähr sind, rufen Sie uns unter 04321 22200 an und nennen Sie Ihre Abholadresse. Eine Schätzung dürfen wir nennen, eine Zusage nicht, und Sie sollten von niemandem eine annehmen. Zweitens: Wartezeit zählt nach demselben Tarif mit. Wenn Sie zu einem kurzen Verbandswechsel gehen, ist es meist günstiger, uns danach neu zu rufen, als den Wagen vor der Tür stehen zu lassen. Bei einer Fahrt mit ärztlicher Verordnung geht die Abrechnung über die Verordnung an Ihre Kasse, der Betrag darauf kommt aber ebenfalls aus dem geeichten Taxameter.

Anders sieht es aus, sobald das Ziel außerhalb der Stadt liegt. Diese Praxisgruppe hat neben Neumünster noch zwei weitere Standorte, in Quickborn und in Henstedt-Ulzburg. Wenn Sie dorthin müssen, weil ein Termin oder ein Arzt nur dort zu haben ist, verlässt die Fahrt das Pflichtfahrgebiet, und dann ist der Preis frei. Für solche Fahrten vereinbaren wir ihn vorher, und er bleibt auch dann stehen, wenn es auf der Strecke stockt.

Termine früh am Morgen und Fahrten zurück

Die Praxis arbeitet nach eigenen Angaben montags von acht bis zwölf und von dreizehn bis achtzehn Uhr, dienstags von acht bis zwölf und von halb zwei bis achtzehn Uhr, mittwochs durchgehend von acht bis siebzehn Uhr, donnerstags von acht bis dreizehn und von halb zwei bis achtzehn Uhr und freitags von acht bis dreizehn Uhr. Am Wochenende ist geschlossen. Diese Zeiten stammen vom Internetauftritt der Praxis und können sich ändern; für Ihren Termin gilt, was auf Ihrem Terminzettel steht.

Ein Detail für alle, die vorher noch etwas klären wollen: Auf einer Unterseite ihres Auftritts weist die Praxis beim Telefon auf eine engere Erreichbarkeit am Vormittag hin, auf anderen Seiten steht dieser Zusatz nicht. Wenn Sie also etwas Wichtiges fragen möchten, etwa den Weg ins Haus, rufen Sie lieber am Vormittag an und nicht kurz vor Feierabend.

Operationstermine liegen häufig ganz früh, und meistens müssen Sie nüchtern kommen: kein Frühstück, kein Kaffee. Auf einen Termin um acht holen wir entsprechend früh ab, mit Luft für den Verkehr rund um den Großflecken, damit Sie nicht in der Kälte vor einer noch verschlossenen Tür stehen und auch nicht in letzter Minute ankommen.

Die schwierigere Hälfte ist der Rückweg, weil niemand vorher weiß, wann er fertig ist. Zwei Wege haben sich bewährt. Sie vereinbaren gleich bei der Bestellung eine Abholzeit und verschieben sie mit einem kurzen Anruf, wenn es länger dauert. Oder Sie rufen uns an, sobald Sie fertig sind, unter 04321 22200. Rufen Sie dabei besser fünf Minuten zu früh an als fünf Minuten zu spät, denn im Haus gibt es kein Foyer, in dem man sich noch hinsetzen könnte.

Und noch einmal, weil es an dieser Adresse wirklich wichtig ist: Hier gibt es keine Notaufnahme und keine Nachtbereitschaft. Wenn nach einem Eingriff abends etwas nicht stimmt, ist der Notruf 112 der richtige Weg oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Eine Fahrt zurück zur Altonaer Straße hilft Ihnen dann nicht, weil dort niemand ist.

Häufige Fragen

Ist das Chirurgische Centrum Schleswig-Holstein ein Krankenhaus?

Nein. Es ist ein chirurgisches medizinisches Versorgungszentrum, also eine große Facharztpraxis. Gearbeitet wird nach Termin und nur an Werktagen, am Wochenende ist geschlossen. Eine Notaufnahme und Betten für eine Übernachtung gibt es an dieser Adresse nicht. Das Krankenhaus, das viele meinen, ist das Friedrich-Ebert-Krankenhaus wenige hundert Meter weiter. Für uns ist der Unterschied nicht theoretisch: Wir fahren Sie hierher zu einem geplanten Termin, nicht mit einem akuten Notfall.

Können Sie mich nach einer Darmspiegelung mit Sedierung nach Hause fahren?

Ja, und dafür rufen viele hier überhaupt an. Nach einer Sedierung dürfen Sie am selben Tag nicht selbst fahren, und allein im Bus zu sitzen ist auch keine gute Idee. In aller Regel wird verlangt, dass eine erwachsene Person Sie abholt und mit nach Hause geht; was für Ihren Termin gilt, sagt Ihnen die Praxis. Buchen Sie dann bitte zwei Plätze und sagen Sie, ob der Fahrer bis zur Praxistür kommen soll, statt am Bordstein zu warten.

Warum nennen Sie für diese Fahrt keinen Festpreis?

Weil die Altonaer Straße im Pflichtfahrgebiet von Neumünster liegt. Dort gilt die Verordnung der Stadt über Beförderungsentgelte vom 10. April 2025, und diese Entgelte dürfen weder überschritten noch unterschritten werden. Ein Festpreis wäre eine Ordnungswidrigkeit nach § 61 des Personenbeförderungsgesetzes. Es rechnet also das geeichte Taxameter, und zwar bei jedem Taxiunternehmen in dieser Stadt gleich. Den Tarif finden Sie auf dieser Seite, und am Telefon nennen wir Ihnen gern eine Einschätzung für Ihre Abholadresse.

Zahlt die Krankenkasse meine Fahrt zur Sprechstunde?

Zu einer gewöhnlichen Sprechstunde meistens nicht. Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernimmt die Kasse nur in besonderen Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung; die Regelbeispiele der Richtlinie sind Dialyse, onkologische Bestrahlung und parenterale Chemotherapie, und keine davon findet hier statt. Anders liegt es bei einer ambulanten Operation in dieser Praxis samt Vor- und Nachbehandlung: Dafür darf eine Fahrt verordnet werden, und dafür braucht es keine Genehmigung. Entschieden wird das von der Verordnung und Ihrer Kasse, nicht von uns.

Wo genau halten Sie, und gibt es einen Aufzug?

Wir halten an der Straße vor der Hausnummer 34. Ein Klinikgelände mit eigener Zufahrt gibt es hier nicht; das Haus wird mit einer hausärztlichen Praxis, einer Bäckerei und zwei kleinen Geschäften geteilt. Ob es einen Aufzug gibt, in welchem Stockwerk die Praxis liegt und ob der Zugang schwellenfrei ist, konnten wir aus keiner öffentlichen Quelle sicher feststellen, und wir raten hier nicht. Fragen Sie das bitte direkt in der Praxis unter 04321 558668-0 nach. Sagen Sie uns außerdem bei der Bestellung Bescheid, dann begleitet Sie der Fahrer bis zur Tür.

Kann ich nicht einfach den Bus nehmen?

Oft ja, und das sagen wir offen. Die Haltestelle Holstenschule liegt rund fünfzig Meter von der Praxis entfernt, bedient von den Linien 7, 77 und 17 ab Bussteig F am Busbahnhof, und sie ist nach Teichbrücke und Rathaus schon die dritte Haltestelle. Zu einem Beratungstermin ist das der vernünftige Weg. Nicht mehr sinnvoll ist er nach einer Sedierung, mit einem operierten Fuß, mit Gehstützen oder mit einem Verband, der trocken bleiben muss. Prüfen Sie die Abfahrten im aktuellen Fahrplan der Stadtwerke, besonders am späten Nachmittag.

Fahren Sie auch zu den Standorten in Quickborn oder Henstedt-Ulzburg?

Ja. Diese Praxisgruppe hat neben Neumünster zwei weitere Standorte, und manchmal ist ein Arzt oder ein Termin nur dort zu bekommen. Weil solche Fahrten das Pflichtfahrgebiet verlassen, gilt dafür kein Taxameterzwang: Wir vereinbaren den Preis vorher, und er bleibt stehen. Wenn eine ärztliche Verordnung im Spiel ist, achten Sie darauf, dass darauf die nächst erreichbare geeignete Behandlungsstätte eingetragen ist, denn bis dorthin erstattet die Kasse in der Regel. Den Mehrweg zu einem weiter entfernten Standort tragen Sie sonst selbst.

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