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Taxi auf Rezept: so funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse

Ob eine Krankenkasse eine Taxifahrt bezahlt, entscheidet die Kasse, nicht das Taxiunternehmen. Was wir können: den Weg dorthin verständlich erklären, Ihnen die richtigen Belege mitgeben und die Abrechnung so einfach wie möglich machen. Genau das steht auf dieser Seite.

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Der Tarif der Stadt Neumünster

Gültig seit 1. Mai 2025, Verordnung über Beförderungsentgelte vom 10. April 2025. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets rechnet der Taxameter genau so ab.

PositionTag, Mo bis Sa 6 bis 22 UhrNacht, So und feiertags
Grundtaxe4,60 €5,60 €
je Kilometer, bis 6 km2,30 €2,30 €
je Kilometer, ab 6 km1,90 €1,90 €
Wartezeit je Stunde36,00 €
Sperrige Güter, je Stück7,00 €
Großraumtaxi, 5 bis 6 Personen7,00 €
Großraumtaxi, 7 bis 8 Personen10,00 €
Anfahrtkostenlos

Der Nachttarif gilt montags bis samstags von 22 bis 6 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen ganztägig. Samstag tagsüber ist Tagtarif. Normales Reisegepäck ist immer inklusive.

Erst die Verordnung, dann die Fahrt

Grundlage jeder Krankenfahrt auf Kosten der Kasse ist die Verordnung einer Krankenbeförderung, das Muster 4. Ihr Arzt stellt sie aus, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht selbst zur Behandlung kommen können. Am besten liegt sie schon vor der ersten Fahrt vor.

Ohne Verordnung ist die Fahrt eine ganz normale Taxifahrt auf eigene Rechnung. Das kann völlig in Ordnung sein, nur sollten Sie es vorher wissen und nicht erst beim Blick auf die Quittung.

Genehmigung: bei ambulanten Behandlungen oft Pflicht

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung muss die Krankenkasse in vielen Fällen vorab genehmigen. Die Verordnung allein reicht dann noch nicht: sie geht zuerst an die Kasse, und erst mit deren Zusage ist die Übernahme geregelt.

Wie das genau läuft, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und von Fall zu Fall. Fragen Sie deshalb vor der ersten Fahrt bei Ihrer Kasse oder in der Praxis nach, beide kennen den Weg. Wir können diese Entscheidung nicht treffen und versprechen deshalb auch nichts im Namen einer Kasse.

Die gesetzliche Zuzahlung

Auch wenn die Kasse eine Fahrt übernimmt, bleibt für gesetzlich Versicherte in der Regel eine Zuzahlung je Fahrt. Ihre Höhe ist bundesweit einheitlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrpreis; die verbindliche Auskunft dazu gibt Ihre Kasse.

Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt auch bei Krankenfahrten nichts dazu. Die Befreiung beantragen Sie direkt bei Ihrer Kasse, nicht bei uns.

Quittungen: sammeln lohnt sich

Für jede Fahrt bekommen Sie bei uns eine Quittung, sofort im Wagen oder per E-Mail. Innerhalb von Neumünster steht darauf genau der Betrag, den der Taxameter nach dem amtlichen Tarif errechnet hat; die vollständige Tariftabelle sehen Sie auf dieser Seite.

Heben Sie die Belege auf, auch die über geleistete Zuzahlungen. Sie brauchen sie, wenn Sie Kosten bei der Kasse einreichen oder eine Befreiung beantragen möchten.

Bei Serienfahrten, etwa zur Dialyse oder Bestrahlung, stellen wir die Fahrten auf Wunsch gesammelt in Rechnung. Das ist übersichtlicher als dreißig einzelne Zettel.

Was wir zusagen können und was nicht

Zusagen können wir das, was in unserer Hand liegt: pünktliche Fahrten, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, korrekte Abrechnung nach Taxameter und saubere Belege für Ihre Unterlagen.

Nicht zusagen können wir, dass eine Kasse zahlt. Diese Entscheidung trifft allein die Kasse anhand der Verordnung. Lehnt sie ab, bleibt der Fahrpreis eine private Rechnung; genau deshalb raten wir dazu, alles vor der ersten Fahrt zu klären.

Rufen Sie dafür gern an unter 04321 22200 und halten Sie die Verordnung bereit. Dann besprechen wir gemeinsam, wie die Abrechnung in Ihrem Fall laufen kann.

Häufige Fragen

Wer stellt die Verordnung für eine Taxifahrt aus?

Ihr behandelnder Arzt, in der Praxis oder im Krankenhaus. Das Formular heißt Muster 4, Verordnung einer Krankenbeförderung. Bitten Sie am besten schon beim Termin davor darum, damit sie vor der ersten Fahrt vorliegt.

Muss die Krankenkasse die Fahrt vorher genehmigen?

Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen ist das in vielen Fällen so. Reichen Sie die Verordnung dafür bei Ihrer Kasse ein und warten Sie deren Antwort ab, bevor die Fahrten beginnen. Ob eine Genehmigung nötig ist, sagt Ihnen Ihre Kasse oder die Praxis.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?

Die Höhe ist bundesweit gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrpreis. Die verbindliche Auskunft gibt Ihre Krankenkasse; wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts dazu.

Rechnen Sie direkt mit meiner Krankenkasse ab?

Das hängt von der Kasse und vom Einzelfall ab. Rufen Sie vor der ersten Fahrt unter 04321 22200 an und halten Sie die Verordnung bereit, dann klären wir gemeinsam, welcher Weg in Ihrem Fall möglich ist.

Was passiert, wenn die Kasse die Übernahme ablehnt?

Dann bleibt es eine private Taxifahrt, und der Fahrpreis ist von Ihnen zu zahlen. Innerhalb von Neumünster ist das der Betrag laut Taxameter nach dem amtlichen Tarif. Deshalb lohnt es sich, die Übernahme vor der ersten Fahrt zu klären.

Bekomme ich für jede Fahrt eine Quittung?

Ja, sofort im Wagen oder auf Wunsch per E-Mail. Bei Serienfahrten können wir die Fahrten auch gesammelt in Rechnung stellen, zum Beispiel monatlich.

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