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Krankenfahrten in Neumünster: pünktlich zur Behandlung und zurück

Zur Dialyse, zur Chemo, zur Bestrahlung oder ins Friedrich-Ebert-Krankenhaus: wir fahren Sie hin und wieder nach Hause. Mit einer Verordnung Ihres Arztes kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Buchen Sie online oder rufen Sie an unter 04321 22200, die Zentrale ist rund um die Uhr besetzt.

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So läuft eine Krankenfahrt mit Verordnung ab

Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht selbst zur Behandlung kommen können, kann Ihr Arzt eine Krankenbeförderung verordnen. Das Formular dafür heißt Muster 4, Verordnung einer Krankenbeförderung. Sie bekommen es in der Praxis oder im Krankenhaus, am besten schon vor der ersten Fahrt.

Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Gerade bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung kann eine Genehmigung der Kasse vorab nötig sein. Klären Sie das kurz mit der Praxis oder Ihrer Kasse, bevor die erste Fahrt ansteht, dann gibt es später keine Überraschungen.

Für gesetzlich Versicherte gibt es bei genehmigten Krankenfahrten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung je Fahrt. Ihre Höhe ist bundesweit geregelt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt auch bei der Krankenfahrt nichts dazu.

Dialyse, Chemo, Bestrahlung: Fahrten in Serie

Eine Dialyse findet meist dreimal pro Woche statt, eine Bestrahlung oft täglich über mehrere Wochen. Solche Serien buchen Sie bei uns einmal, nicht dreißig Mal. Sie nennen uns die Termine, wir planen jede Fahrt fest ein.

Wo es geht, schicken wir Ihnen denselben Fahrer. Das macht vieles leichter: er kennt den Weg, die Klingel und weiß, wie viel Zeit Sie morgens brauchen. Und er ist pünktlich, denn ein Dialyseplatz wartet nicht.

Auch die Rückfahrt gehört dazu. Steht das Ende der Behandlung fest, wartet der Wagen zur vereinbarten Zeit vor der Tür. Wenn nicht, rufen Sie kurz an, dann schicken wir den nächsten freien Wagen.

Mit Rollator oder Rollstuhl unterwegs

Ein Rollator oder ein faltbarer Rollstuhl fährt bei uns selbstverständlich mit, der Fahrer verstaut ihn im Kofferraum. Schreiben Sie es bei der Buchung kurz ins Hinweisfeld, dann schicken wir einen Wagen mit ausreichend Platz.

Unsere Fahrer helfen beim Ein- und Aussteigen, vom Hauseingang bis zum Sitz und am Ziel wieder hinein. Sagen Sie einfach, was Sie brauchen. Zeitdruck gibt es dabei nicht.

Wichtig zu wissen: wir fahren Sie sitzend. Wenn Sie liegend transportiert werden müssen oder unterwegs medizinische Betreuung brauchen, ist ein Krankentransportwagen das Richtige. Das legt der Arzt auf der Verordnung fest.

Zum FEK, in die Praxis oder in eine Klinik außerhalb

Innerhalb von Neumünster gilt der amtliche Taxitarif, den der Taxameter abrechnet. Das gilt auch für Krankenfahrten, etwa zum Friedrich-Ebert-Krankenhaus an der Friesenstraße oder zu den Praxen in der Innenstadt. Wir setzen Sie direkt am Eingang ab, nicht irgendwo am Straßenrand.

Für Behandlungen außerhalb, etwa in Kiel, Bad Bramstedt oder Hamburg, fahren wir zum Festpreis. Den sehen Sie vor der Buchung im Formular, und er ändert sich unterwegs nicht mehr. Alle Strecken finden Sie auf unserer Festpreisseite.

Für Termine planen wir rückwärts: Sie nennen uns die Uhrzeit beim Arzt, wir rechnen Fahrzeit und Puffer dazu. Die Anfahrt zu Ihnen kostet dabei nichts, auch bei einer Vorbestellung.

Bezahlen: bar, mit Karte oder auf Rechnung

In jedem unserer Wagen können Sie bar oder mit Karte zahlen. Eine Quittung bekommen Sie sofort im Fahrzeug oder auf Wunsch per E-Mail.

Bei regelmäßigen Fahrten ist auch eine Rechnung möglich, zum Beispiel monatlich gesammelt. Das erspart Ihnen das Bezahlen nach jeder einzelnen Fahrt. Sprechen Sie uns dafür einfach kurz an.

Wenn Ihre Kasse die Fahrt übernimmt, klären wir die Abrechnung am besten vor der ersten Fahrt. Rufen Sie dazu an unter 04321 22200 und halten Sie die Verordnung bereit, dann besprechen wir gemeinsam, wie abgerechnet wird.

Häufige Fragen

Was ist das Muster 4?

Das Muster 4 ist die Verordnung einer Krankenbeförderung. Ihr Arzt stellt sie aus, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht selbst zur Behandlung kommen können. Sie ist die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse die Fahrtkosten übernehmen kann, und sollte vor der Fahrt vorliegen.

Übernimmt die Krankenkasse die Taxifahrt zur Behandlung?

In vielen Fällen ja, wenn eine Verordnung Ihres Arztes vorliegt. Je nach Art der Behandlung kann eine Genehmigung der Kasse vorab nötig sein. Fragen Sie im Zweifel kurz in Ihrer Praxis oder direkt bei der Kasse nach, bevor die erste Fahrt ansteht.

Muss ich bei einer Krankenfahrt etwas zuzahlen?

Gesetzlich Versicherte zahlen bei genehmigten Krankenfahrten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung je Fahrt. Die Höhe ist bundesweit einheitlich geregelt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts dazu.

Fahren Sie regelmäßig zur Dialyse?

Ja. Serienfahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung buchen Sie einmal, danach planen wir jede Fahrt fest ein, Hinfahrt und Rückfahrt. Wo es geht, kommt immer derselbe Fahrer.

Nehmen Sie einen Rollstuhl mit?

Einen faltbaren Rollstuhl oder Rollator ja. Der Fahrer verstaut ihn im Kofferraum und hilft beim Ein- und Aussteigen. Geben Sie es bei der Buchung im Hinweisfeld an. Für Fahrten im Liegen ist ein Krankentransportwagen zuständig, das legt der Arzt auf der Verordnung fest.

Kann ich auch ohne Verordnung zum Arzt fahren?

Selbstverständlich. Dann ist es eine ganz normale Taxifahrt: innerhalb von Neumünster rechnet der Taxameter nach dem amtlichen Tarif ab, bezahlt wird bar oder mit Karte im Wagen, eine Quittung bekommen Sie dazu.

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