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Nachttarif und Feiertage: wann welcher Tarif gilt

Der Unterschied zwischen Tag- und Nachttarif ist genau ein Euro bei der Grundtaxe, mehr nicht. Trotzdem wird kaum etwas so oft falsch erklärt. Hier steht, wann welcher Tarif gilt, mit allen gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein.

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Der Tarif der Stadt Neumünster

Gültig seit 1. Mai 2025, Verordnung über Beförderungsentgelte vom 10. April 2025. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets rechnet der Taxameter genau so ab.

PositionTag, Mo bis Sa 6 bis 22 UhrNacht, So und feiertags
Grundtaxe4,60 €5,60 €
je Kilometer, bis 6 km2,30 €2,30 €
je Kilometer, ab 6 km1,90 €1,90 €
Wartezeit je Stunde36,00 €
Sperrige Güter, je Stück7,00 €
Großraumtaxi, 5 bis 6 Personen7,00 €
Großraumtaxi, 7 bis 8 Personen10,00 €
Anfahrtkostenlos

Der Nachttarif gilt montags bis samstags von 22 bis 6 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen ganztägig. Samstag tagsüber ist Tagtarif. Normales Reisegepäck ist immer inklusive.

Die Uhrzeiten auf einen Blick

Der Tagtarif gilt montags bis samstags von 6 bis 22 Uhr. Die Grundtaxe beträgt dann 4,60 €. Der Nachttarif gilt montags bis samstags von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr, mit einer Grundtaxe von 5,60 €.

Alles andere bleibt gleich, egal wie spät es ist. Der Kilometerpreis liegt Tag und Nacht bei 2,30 € für die ersten sechs Kilometer und danach bei 1,90 €. Auch die Wartezeit kostet immer 36 € pro Stunde, ab der ersten Minute.

Es lohnt sich also nicht, eine Fahrt wegen des Tarifs zu verschieben. Wer um 21:55 Uhr einsteigt statt um 22:05 Uhr, spart genau einen Euro.

Samstag ist kein Feiertag

Der häufigste Irrtum zum Tarif: samstags würde den ganzen Tag der Nachttarif gelten. Das stimmt nicht. Samstag von 6 bis 22 Uhr ist ganz normaler Tagtarif mit 4,60 € Grundtaxe.

Erst ab 22 Uhr wird der Samstag zur Nacht, wie an jedem anderen Werktag auch. Die Fahrt zum Einkaufen am Samstagvormittag oder ins Café am Nachmittag kostet also genau dasselbe wie am Dienstag.

Anders ist es am Sonntag. Der zählt tariflich komplett als Nacht, vom ersten bis zum letzten Moment. Wer sonntagmittags fährt, zahlt die Grundtaxe von 5,60 €.

Diese Feiertage gelten in Schleswig-Holstein

An gesetzlichen Feiertagen gilt der Nachttarif den ganzen Tag, genau wie sonntags. Maßgeblich sind die Feiertage des Landes Schleswig-Holstein, nicht die anderer Bundesländer.

Ostersonntag und Pfingstsonntag fallen ohnehin auf einen Sonntag, da ändert der Feiertag nichts. Spürbar wird die Regel an den Feiertagen unter der Woche, etwa am 1. Mai oder an Himmelfahrt.

  • Neujahr (1. Januar)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober)
  • 1. und 2. Weihnachtstag (25. und 26. Dezember)

Heiligabend und Silvester: keine Feiertage

Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Tagsüber gilt dort der normale Tagtarif, sofern der Tag nicht zufällig auf einen Sonntag fällt. Ab 22 Uhr gilt der Nachttarif, wie an jedem anderen Tag.

Einen besonderen Silvesterzuschlag gibt es in Neumünster nicht. Die Fahrt nach Hause um halb eins in der Neujahrsnacht kostet die normale Nacht-Grundtaxe von 5,60 € plus die gefahrenen Kilometer, weil der 1. Januar ein Feiertag ist.

In der Silvesternacht sind viele Menschen gleichzeitig unterwegs. Buchen Sie die Rückfahrt am besten vor, dann steht der Wagen zur vereinbarten Zeit bereit.

Was der Nachttarif in Zahlen bedeutet

Eine Fahrt von drei Kilometern kostet tagsüber etwa 11,50 €: 4,60 € Grundtaxe plus drei mal 2,30 €. Nachts sind es etwa 12,50 €. Der Unterschied ist immer genau ein Euro, egal wie lang die Fahrt ist.

Auf Festpreisstrecken außerhalb von Neumünster, etwa zum Flughafen Hamburg oder nach Kiel, gibt es gar keinen Nachtzuschlag. Der Preis steht vor der Buchung fest und gilt um vier Uhr morgens genauso wie um vier Uhr nachmittags. Alle Strecken finden Sie auf der Festpreisseite.

Häufige Fragen

Wann gilt in Neumünster der Nachttarif?

Montags bis samstags von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein rund um die Uhr. Die Grundtaxe steigt dann von 4,60 € auf 5,60 €, der Kilometerpreis bleibt gleich.

Gilt samstags tagsüber der Nachttarif?

Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Samstag von 6 bis 22 Uhr gilt der normale Tagtarif mit 4,60 € Grundtaxe. Erst ab 22 Uhr beginnt der Nachttarif, wie an jedem anderen Werktag.

Was kostet ein Taxi an einem Feiertag?

An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein gilt den ganzen Tag der Nachttarif: 5,60 € Grundtaxe plus 2,30 € je Kilometer für die ersten sechs Kilometer, danach 1,90 €. Das ist genau ein Euro mehr als eine gleich lange Fahrt am Tag.

Sind Heiligabend und Silvester Feiertage?

Nein, der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Tagsüber gilt der normale Tagtarif, ab 22 Uhr der Nachttarif. Einen besonderen Silvesterzuschlag gibt es nicht.

Gilt der Nachttarif auch für Fahrten zum Flughafen Hamburg?

Nein. Fahrten außerhalb von Neumünster fahren wir zum Festpreis, und der ist zu jeder Tages- und Nachtzeit gleich. Sie sehen ihn im Buchungsformular, bevor Sie buchen.

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