Taxitarif der Stadt

Taxi zur DRK-Fachklinik Hahnknüll, Hahnknüll 58

Vom Bahnhof Neumünster sind es 6,7 Kilometer und rund elf Minuten bis in die Gartenstadt, über die Carlstraße und den Prehnsfelder Weg bis dorthin, wo die Straße Hahnknüll auf dem Klinikgelände endet. Weil das Ziel in Neumünster liegt, läuft für diese Fahrt das geeichte Taxameter mit dem Tarif der Stadt. Sagen Sie uns bei der Buchung die Station oder den Wohnbereich, dann halten wir vor dem richtigen Gebäude und nicht am Anfang der Straße.

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Der Tarif der Stadt Neumünster

Gültig seit 1. Mai 2025, Verordnung über Beförderungsentgelte vom 10. April 2025. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets rechnet der Taxameter genau so ab.

PositionTag, Mo bis Sa 6 bis 22 UhrNacht, So und feiertags
Grundtaxe4,60 €5,60 €
je Kilometer, bis 6 km2,30 €2,30 €
je Kilometer, ab 6 km1,90 €1,90 €
Wartezeit je Stunde36,00 €
Sperrige Güter, je Stück7,00 €
Großraumtaxi, 5 bis 6 Personen7,00 €
Großraumtaxi, 7 bis 8 Personen10,00 €
Anfahrtkostenlos

Der Nachttarif gilt montags bis samstags von 22 bis 6 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen ganztägig. Samstag tagsüber ist Tagtarif. Normales Reisegepäck ist immer inklusive.

Wer diese Fahrt bucht

Die DRK-Fachklinik Hahnknüll ist kein allgemeines Krankenhaus, und wer das nicht weiß, plant die Fahrt oft falsch. Behandelt und betreut werden hier Menschen mit akuten und chronischen psychischen Erkrankungen, Menschen mit gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern wie der Alzheimer-Demenz, Menschen mit Mehrfachschädigungen durch Suchtmittel und Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung. Getragen wird das Haus vom DRK-Kreisverband Neumünster, der seine eigene Geschäftsstelle unter derselben Anschrift hat.

Als Krankenhaus ist Hahnknüll klein. Es gibt eine einzige Fachabteilung für allgemeine Psychiatrie und rund drei Dutzend Betten, verteilt auf Station 1 und Station 2. Auf demselben Gelände leben aber sehr viel mehr Menschen dauerhaft: fünf Wohnbereiche der Gerontopsychiatrie, davon zwei geschlossene mit je fünfundzwanzig Pflegeplätzen und drei offene mit zusammen sechzig Plätzen in Ein- und Zweibettzimmern, dazu ein eigener Wohnbereich für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen mit noch einmal sechzig Plätzen. Zusammen sind das ungefähr zweihundert Menschen an dieser Adresse, von denen nur ein kleiner Teil im eigentlichen Klinikbetrieb liegt.

Aus dieser Aufteilung ergeben sich zwei ganz verschiedene Fahrten. Die eine ist die Aufnahme: jemand kommt nach der Überweisung durch die Hausärztin oder einen niedergelassenen Facharzt zur stationären Behandlung, nachdem er sich telefonisch angemeldet und einen Termin bekommen hat. Die andere ist der Besuch bei einem Menschen, der hier seit Jahren wohnt. Ehepartner, erwachsene Kinder und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer fahren nach Hahnknüll oft über eine sehr lange Zeit, manche jede Woche am selben Nachmittag. Für uns ist das der Unterschied zwischen einer einmaligen Fahrt und einer festen Reihe, die wir im Voraus eintragen können.

Dazu kommen die Wege, die vom Gelände wegführen: zum Zahnarzt, zur augenärztlichen Kontrolle, zum Gericht, zu einer Untersuchung im Friedrich-Ebert-Krankenhaus, und danach zurück in den eigenen Wohnbereich. Diese Fahrten bestellt in der Regel nicht der Fahrgast selbst, sondern die Pflege oder die Betreuung, und dann brauchen wir den Namen des Wohnbereichs und eine Uhrzeit, zu der jemand den Fahrgast an der Tür übergibt.

Zum Schluss dieses Punktes etwas, das wir nicht ausführlich erklären, sondern einfach tun: An unseren Wagen steht nichts von Klinik, von Krankenfahrt oder von Psychiatrie. Der Fahrer fragt nicht nach der Diagnose und nicht danach, warum jemand nach Hahnknüll muss. In der Buchung genügt uns die Adresse mit der Station oder dem Wohnbereich.

Wo wir halten und wo Sie hineingehen

Hahnknüll ist kein Haus, sondern ein Gelände. Innerhalb weniger hundert Meter um die Adresse stehen mehr als zwanzig Gebäude, davon mehrere als Klinikgebäude eingetragen, dazu Wohnhäuser der Wohnbereiche, die Verwaltung, die eigene Küche und die Technik. Es gibt hier also nicht die eine Drehtür, hinter der ein Empfang steht und alles Weitere geregelt wird. Wer zum ersten Mal kommt und einfach am Anfang der Straße aussteigt, läuft im schlechtesten Fall über ein weitläufiges Gelände und sucht ein Gebäude, dessen Namen er nicht kennt.

Welche Tür für Sie die richtige ist, schreiben wir auf dieser Seite bewusst nicht hin. Es gibt dazu keine verlässliche öffentliche Angabe, und wir erfinden für eine psychiatrische Klinik keinen Eingang, an dem Sie dann vor verschlossenen Türen stehen. Was wir stattdessen anbieten, hilft mehr: Nennen Sie uns bei der Buchung die Station oder den Wohnbereich. Station 1 und Station 2 sind die Klinikstationen. Die Wohnbereiche 3 und 8 sind offen, die Wohnbereiche 6 und 7 sind geschlossen und liegen um einen geschützten Sinnesgarten herum, und es gibt außerdem den Wohnbereich 4. Mit dieser Angabe fährt der Fahrer auf dem Gelände bis vor das Gebäude, in das Sie tatsächlich müssen.

Wo Sie sich melden sollen, erfahren Sie ohnehin schon vorher, denn die Klinik verlangt für eine Aufnahme eine telefonische Anmeldung. Unter 04321 905-0 wird Ihnen gesagt, wann Sie kommen und wohin. Schreiben Sie sich diese Angabe auf und geben Sie sie an uns weiter, dann steht sie im Auftrag und Sie müssen sie am Tag der Aufnahme nicht aus dem Kopf hervorkramen.

Ein fester Punkt auf dem Gelände, den wir nennen können, ist das Verwaltungsgebäude. Dort ist die Cafeteria mit Getränkeautomaten, am Wochenende gibt es auch Kuchen, und über die Verwaltung laufen die Post und das Depot für Bargeld und Wertsachen. Für eine Rückfahrt ist das ein brauchbarer Treffpunkt: Sie warten im Warmen statt an der Straße, und wir wissen, wo wir Sie suchen müssen.

In die geschlossenen Wohnbereiche kommt unser Fahrer nicht mit hinein, und das ist richtig so. Bei einer Fahrt aus einem geschlossenen Bereich heraus oder dorthin zurück übergibt die Pflege oder die Betreuung den Fahrgast an der Tür und nimmt ihn dort auch wieder in Empfang. Sagen Sie uns, ob jemand an der Tür wartet, dann plant der Fahrer die Zeit dafür ein und fährt nicht nach zwei Minuten wieder los.

Der Weg von Neumünster

Vom Bahnhof Neumünster sind es 6,7 Kilometer und etwa elf Minuten bis Hahnknüll. Aus der Innenstadt geht es über den Holsatenring oder den Sachsenring und dann in die Carlstraße, immer in Richtung Gartenstadt und Tierpark. Die Carlstraße geht in den Prehnsfelder Weg über, dem wir folgen, bis das Schild zur Fachklinik Hahnknüll kommt; dort biegen wir in die Straße Hahnknüll ein.

Diese letzte Strecke ist der Grund, warum Ortsfremde hier gern falsch fahren. Hahnknüll ist eine gewöhnliche Wohnstraße ohne Durchgangsverkehr, die auf dem Klinikgelände endet, und die letzten Kilometer führen erst durch ein Wohngebiet und dann am Wald- und Parkrand entlang. Stau gibt es hier so gut wie nie. Wer aber das Schild übersieht, merkt das erst deutlich später, weil danach nichts mehr kommt, was einen daran erinnert.

Wer von außerhalb selbst anreist, nimmt die A 7 bis zur Abfahrt Neumünster-Nord und fährt dann Richtung Innenstadt. An der Kreuzung Rendsburger Straße und Sauerbruchstraße geht es nach rechts, an der nächsten Ampel wieder rechts in die Carlstraße, und ab da ist der Weg derselbe wie aus der Stadt heraus. Diese Beschreibung stammt von der Klinik selbst; wir haben sie nicht ausgedacht.

Parken ist an diesem Adressen einfacher als an fast jedem anderen Klinikziel in Neumünster, gerade weil Hahnknüll außerhalb des Zentrums liegt. Es gibt eine eigene Parkgelegenheit auf dem Gelände, und die Klinik selbst spricht von reichlich Plätzen. Über Schranken oder Parkautomaten liegt uns nichts vor, deshalb behaupten wir dazu nichts. Wenn Sie trotzdem mit dem Taxi kommen, liegt das meist nicht am Parkplatz, sondern daran, dass Sie den Rückweg nach einem langen Tag nicht mehr selbst fahren wollen oder dürfen.

Eine Verwechslung müssen wir hier ausdrücklich ansprechen, weil sie regelmäßig vorkommt. Die Psychiatrische Tagesklinik Neumünster ist eine gemeinsame Einrichtung dieser Fachklinik und des Friedrich-Ebert-Krankenhauses, sie liegt aber nicht in der Gartenstadt, sondern in der Parkstraße 17. Wer also einen Termin in der Tagesklinik hat und im Formular nur Tagesklinik einträgt, darf nicht nach Hahnknüll gefahren werden. Steht auf Ihrem Schreiben Parkstraße, dann fahren wir in die Parkstraße, auch wenn im Briefkopf das DRK steht.

Krankenfahrt: was die Krankenkasse übernimmt

Grundlage ist § 60 SGB V. Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten nur, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Kasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist, und dieser Grund muss auf der Verordnung stehen. Fahrten, um einen Termin in der Klinik zu vereinbaren, einen Befund abzuholen oder ein Rezept zu besorgen, sind ausdrücklich keine Kassenleistung. Abgerechnet wird der direkte Weg zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit, und Hinfahrt und Rückfahrt werden getrennt beurteilt.

Für Hahnknüll zerfällt die Frage in zwei Fälle, und das ist der wichtigste Absatz auf dieser Seite. Der erste Fall ist die vollstationäre Aufnahme auf Station 1 oder Station 2. Das ist eine stationär erbrachte Leistung, eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen darf dafür verordnet werden, und sie braucht keine vorherige Genehmigung der Kasse. Voraussetzung bleibt allerdings, dass aus zwingenden medizinischen Gründen weder Bus und Bahn noch ein privates Fahrzeug in Frage kommen. Dass es sich um eine psychiatrische Aufnahme handelt, genügt dafür allein nicht; ausschlaggebend ist, was die verordnende Ärztin zum Zustand des Patienten schreibt. Welches Beförderungsmittel richtig ist, entscheidet damit die Praxis, nicht der Fahrgast und erst recht nicht das Taxiunternehmen.

Der zweite Fall ist die ambulante Behandlung, und dort ist die Hürde deutlich höher. Solche Fahrten muss die Krankenkasse vorher genehmigen, und die Richtlinie verlangt zwei Dinge zugleich: einen durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieplan mit hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum und eine Beeinträchtigung, die die Beförderung unerlässlich macht, um Schaden an Leib und Leben zu vermeiden. Ein einzelner ambulanter Termin erfüllt das in aller Regel nicht.

Es gibt jedoch eine Abkürzung, und die trifft an dieser Adresse ungewöhnlich viele Menschen. Bei ambulanten Krankenfahrten gilt die Genehmigung als bereits erteilt, sobald die Verordnung ausgestellt ist, sofern einer von drei Nachweisen vorliegt. Der erste ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H. Der zweite ist Pflegegrad 4 oder 5, ersatzweise Pflegegrad 3 zusammen mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität, wie sie bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnbereiche hier eher die Regel als die Ausnahme ist. Der dritte ist die Übergangsregel für Menschen, die bis Ende 2016 in Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit Anfang 2017 mindestens Pflegegrad 3 haben. Wer in den Wohnbereich für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen einzieht, braucht ohnehin mindestens Pflegegrad 3, und in den gerontopsychiatrischen Wohnbereichen liegen die Pflegegrade häufig höher. Wer keinen dieser Nachweise hat, aber vergleichbar eingeschränkt ist und über längere Zeit ambulant behandelt wird, kann ebenfalls eine Verordnung bekommen, dann allerdings mit Genehmigung vorab.

In der Anlage zur Richtlinie stehen drei Behandlungen, bei denen die strengen Voraussetzungen in der Regel als erfüllt gelten: die Dialyse, die onkologische Strahlentherapie und die parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie, also die parenterale Chemotherapie. Diese Liste ist ausdrücklich nicht abschließend. Wir nennen sie hier nur, weil viele Menschen sie aus einem anderen Zusammenhang kennen und dann annehmen, sie gelte überall. Für Hahnknüll gilt sie nicht, denn dialysiert, bestrahlt und mit Chemotherapie behandelt wird in dieser Fachklinik nicht.

Die gesetzliche Zuzahlung liegt bei zehn Prozent der Fahrtkosten und wird durch einen gesetzlichen Mindest- und Höchstbetrag eingerahmt; mehr als die Fahrt selbst kostet, wird nie fällig. Bei einer so kurzen Strecke wie der in die Gartenstadt greift deshalb in aller Regel der Mindestbetrag, und gerechnet wird je Fahrt, Hinweg und Rückweg also getrennt. Anders als bei den meisten anderen Leistungen zahlen auch Kinder und Jugendliche bei Fahrkosten mit. Wer im laufenden Kalenderjahr seine Belastungsgrenze erreicht hat und die Bescheinigung der Kasse vorlegen kann, ist für den Rest des Jahres befreit; genau deshalb steht das Zuzahlungsbefreiungsausweis auch auf der Liste der Papiere, die diese Klinik zur Aufnahme sehen möchte.

Vier Punkte, nach denen bei uns oft gefragt wird. Die Verordnung muss vor der Fahrt ausgestellt sein; nur in Ausnahmefällen, vor allem im Notfall, geht das nachträglich. Wer den Angehörigen im eigenen Wagen in die Gartenstadt bringt oder mit dem Bus fährt, braucht überhaupt keine Verordnung; dort sammelt man Belege und rechnet hinterher mit der Kasse ab. Wenn mehrere Bewohner desselben Wohnbereichs zum selben Ziel gebracht werden, muss eine Sammelfahrt verordnet werden, mit der Zahl der Mitfahrenden darauf; bei einer Einrichtung mit dauerhaft wohnenden Menschen ist das ein realistischer Fall. Und seit der Änderung der Richtlinie im Mai 2025 dürfen auch Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten Krankenfahrten verordnen, die mit einer psychotherapeutischen Leistung zusammenhängen.

Ein Besuch bei einem Angehörigen auf Station oder im Wohnbereich ist übrigens in keinem dieser Fälle eine Kassenleistung, so verständlich der Wunsch auch ist. Und bei allem, was hier steht, gilt derselbe Satz: Wir geben wieder, was im Gesetz und in der Richtlinie steht, aber entscheiden tut Ihre Krankenkasse. Fragen Sie dort vor der ersten Fahrt nach, nicht nach der zehnten.

Rollstuhl, Rollator, Begleitung und Gepäck

Sagen Sie bei der Buchung, womit Ihr Fahrgast unterwegs ist. Ein Rollator wird zusammengeklappt und kommt mit, ein Faltrollstuhl ebenfalls. Wer dauerhaft im Rollstuhl sitzt und darin auch befördert werden muss, braucht ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug, und das müssen wir vorher wissen; das gilt für Fahrten aus dem Wohnbereich für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen besonders oft. Erfahren wir es erst an der Tür, steht der falsche Wagen vor dem Gebäude und der Termin wackelt.

Eine Begleitperson fährt mit, ohne dass wir Fragen dazu stellen. Bei Menschen mit Demenz ist das oft das Entscheidende an der ganzen Fahrt: Eine vertraute Stimme neben dem Fahrgast auf der Rückbank wirkt besser als jede Erklärung des Fahrers. Bei gesetzlicher Betreuung fährt häufig die Betreuerin mit oder empfängt am Ziel. Nennen Sie einfach die Zahl der Mitfahrenden, dann passt die Wagengröße.

Zum Gepäck: Eine Behandlung auf Station dauert nach Angaben der Klinik in der Regel einige Tage bis sechs Wochen, gelegentlich länger. Das ist deutlich mehr als eine Nacht im Krankenhaus, und entsprechend voll ist die Tasche. Rechnen Sie damit und sagen Sie es dazu, wenn es mehr als ein Gepäckstück wird.

Wichtiger als das Gepäck sind die Papiere. Die Klinik möchte die Krankenversicherungskarte und die Einweisung sehen, bei bestehender gesetzlicher Betreuung außerdem den Betreuerausweis oder die Bestallungsurkunde, und falls vorhanden das Zuzahlungsbefreiungsausweis. Prüfen Sie das an der Haustür, bevor wir losfahren. Eine vergessene Karte bedeutet hier nicht kurz zurücklaufen, sondern eine zweite Fahrt quer durch die Stadt und einen Aufnahmetermin, der sich verschiebt.

Zwei Hinweise aus der Hausordnung, die auf dem Weg schon eine Rolle spielen. Alkohol und Rauschmittel sind während des Aufenthalts streng verboten, es hat also keinen Sinn, unterwegs noch etwas zu besorgen. Und Bargeld sowie Wertsachen werden über die Verwaltung hinterlegt, deshalb muss niemand mit einer prall gefüllten Brieftasche anreisen. Beim Rauchen ist das Haus unterschiedlich streng: Auf Station 2 ist es aus Brandschutzgründen vollständig untersagt, auf Station 1 nur im Raucherraum erlaubt.

Bus und Bahn, ehrlich verglichen

Die Haltestelle vor Ort heißt Klinik Hahnknüll und liegt ungefähr zweihundert Meter vom Adresspunkt entfernt, also praktisch am Gelände. Anders als bei manchem Klinikziel am Stadtrand kommen Sie hier mit dem Bus tatsächlich an. Wer gut zu Fuß ist, allein reist und nur eine Tasche dabei hat, steigt an der Haltestelle Klinik Hahnknüll aus und steht kurz darauf am Gelände; für einen Besuch am Nachmittag braucht es uns dann nicht, und das sagen wir lieber selbst. Wie oft die Linie an Ihrem Tag fährt, sehen Sie im aktuellen Fahrplan; Takte behaupten wir hier nicht.

Es gibt aber Situationen, in denen der Bus nicht reicht, und die sind an dieser Adresse eher die Regel als die Ausnahme. Zur Aufnahme fährt niemand mit dem Gepäck für mehrere Wochen im Bus. Nach der Entlassung steht die Uhrzeit oft erst am Morgen fest, und dann passt sie selten zu einer Abfahrt. Wer unruhig, verwirrt oder ängstlich ist, kommt in einem vollen Bus schwer zurecht, und ein Umstieg mitten in der Stadt ist für einen Menschen mit Demenz keine Kleinigkeit. Im Winter kommt dazu, dass der letzte Weg am Wald- und Parkrand der Gartenstadt im Dunkeln liegt.

Wer von außerhalb kommt, hat mit der Bahn nur den ersten Teil gelöst. Der Zug bringt Sie zum Bahnhof Neumünster, und danach liegt immer noch die ganze Strecke durch die Stadt bis in die Gartenstadt vor Ihnen. Für einen Sonntagvormittag, etwa zum Gottesdienst im Wohnbereich, ist die Verbindung oft dünner als werktags. Von Tür zu Tür gerechnet ist das Taxi dann nicht nur bequemer, sondern schlicht das einzige, was zur festen Uhrzeit passt.

Und noch ein Punkt, der nichts mit Fahrplänen zu tun hat. Viele Menschen, die hier wohnen, bekommen selten Besuch, weil der Weg für ältere Angehörige zu umständlich ist. Wenn die Fahrt zur Gartenstadt und zurück eine Sache von zweimal gut zehn Minuten ist, verschwindet dieses Hindernis. Für regelmäßige Besuche tragen wir die Termine als feste Reihe ein, mit gleichbleibenden Zeiten, damit niemand jedes Mal neu erklären muss, wohin es geht.

Warum hier der Taxameter zählt und kein Festpreis

Hahnknüll 58 liegt in Neumünster und damit im Pflichtfahrgebiet unserer Stadt. Dort gilt das geeichte Taxameter mit dem Tarif, den die Stadt in ihrer Verordnung über Beförderungsentgelte im Verkehr mit Taxen vom 10. April 2025 festgelegt hat. Dieser Tarif darf weder überschritten noch unterschritten werden, und das ist wörtlich gemeint: Auch ein günstigerer Preis wäre nicht erlaubt.

Deshalb finden Sie auf dieser Seite keinen Festpreis für die Fahrt nach Hahnknüll, sondern die Tariftabelle der Stadt. Das ist keine Zurückhaltung von uns und kein Verhandlungsspielraum, den wir nicht nutzen wollen. Wer innerhalb des Pflichtfahrgebiets eine eigene Preisabsprache trifft, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz und riskiert ein empfindliches Bußgeld. Für Fahrten, die Neumünster verlassen, sieht es anders aus; dort ist der Preis frei und wird vorher vereinbart. Diese Fahrt tut das nicht.

Für Sie ist diese Regel ein Schutz und kein Nachteil. Sie zahlen für den Weg in die Gartenstadt dasselbe wie Ihre Nachbarin, die morgen zur selben Uhrzeit dieselbe Strecke fährt, und niemand kann bei einem Fahrgast, der sichtbar krank, verwirrt oder auf Hilfe angewiesen ist, einen höheren Preis ansetzen. Genau bei den Menschen, die nach Hahnknüll fahren, ist das kein theoretischer Vorteil. Das Taxameter wird geeicht und geprüft, und eine Quittung bekommen Sie am Ende, ohne danach fragen zu müssen.

Praktisch heißt das: Die Fahrt ist kurz, vom Bahnhof 6,7 Kilometer, aus der Gartenstadt selbst noch weniger, aus den nördlichen Stadtteilen etwas mehr. Der Betrag steht nach der Fahrt auf dem Zähler. Eine Zusage vorab dürfen wir nicht machen, aber eine Einschätzung schon: Rufen Sie uns unter 04321 22200 an, nennen Sie Ihre Straße und die Uhrzeit, dann sagen wir Ihnen, in welcher Größenordnung Sie planen können. Wer für eine feste Besuchsreihe rechnen möchte, bekommt diese Auskunft auch für Hin- und Rückweg zusammen.

Liegt eine ärztliche Verordnung vor und trägt die Kasse die Fahrt, ändert sich für Sie im Wagen fast alles: Abgerechnet wird dann mit der Krankenkasse, und bei Ihnen bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht befreit sind. Der städtische Tarif bleibt trotzdem die Grundlage der Abrechnung, denn wir fahren ja weiterhin innerhalb von Neumünster.

Termine früh am Morgen und Fahrten zurück

Vor der Aufnahme steht der Anruf. Die Klinik hält eine telefonische Anmeldung mit Terminvereinbarung für unbedingt erforderlich, und ohne diesen Termin hat eine Fahrt nach Hahnknüll wenig Sinn. Die Reihenfolge ist also: erst mit der Klinik sprechen, dann bei uns buchen. Sagen Sie uns die vereinbarte Uhrzeit, nicht die gewünschte Abholzeit; wir rechnen die Abholung selbst zurück und legen für den Weg durch die Stadt einen Puffer dazu, gerade in der Zeit, in der ganz Neumünster zur Arbeit fährt.

Für Besuche gibt es keine festen Besuchszeiten, aber eine klare Rangfolge: Therapie und Mahlzeiten gehen vor. Es lohnt sich also, den Besuch mit der Station oder dem Wohnbereich abzusprechen und die Fahrt danach zu legen, statt umgekehrt. Die Nachtruhe beginnt um zweiundzwanzig Uhr und dauert bis sechs Uhr, ein später Abendbesuch mit Rückfahrt um Mitternacht passt hier also nicht ins Haus. Wenn Sie beim Buchen gleich die Rückfahrzeit mit angeben, steht der Wagen bereit, wenn Sie herauskommen.

Ein wiederkehrender Termin, der viele Angehörige bewegt, ist der Gottesdienst am letzten Sonntag im Monat: im Wohnbereich 6 um halb zehn und im Wohnbereich 4 um halb elf. Wer dabei sein will, muss vorher da sein, und an einem Sonntagmorgen ist der Weg in die Gartenstadt mit dem eigenen Auto oder dem Bus für ältere Besucher oft das größere Hindernis als der Gottesdienst selbst. Diese Fahrten planen wir gern im Monatsrhythmus fest ein.

Bei der Entlassung ist die Uhrzeit die Unbekannte. Ein Aufenthalt dauert einige Tage bis sechs Wochen, aber wann genau am letzten Tag die Papiere fertig sind, weiß meist erst der Vormittag. Machen Sie es so: Wir legen eine Zeit fest, und wenn es später wird, rufen Sie an und wir schieben. Ein Wagen, der auf dem Gelände wartet, während drinnen noch ein Gespräch läuft, hilft niemandem.

Für den Platz für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege im Wohnbereich für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen steht dagegen beides schon Wochen vorher fest, der Anreisetag und der Tag der Rückkehr. Solche Fahrten können Sie in einem Aufwasch buchen. Und wenn eine Aufnahme doch kurzfristig angesetzt wird, auch am späten Abend: In die Gartenstadt fahren wir zu jeder Stunde, und der Weg über den Prehnsfelder Weg ist nachts eher noch kürzer als am Vormittag.

Häufige Fragen

Ist die Fachklinik Hahnknüll dasselbe wie die Tagesklinik in Neumünster?

Nein, und diese Verwechslung ist der häufigste Grund für eine falsche Fahrt. Die Psychiatrische Tagesklinik Neumünster ist zwar eine gemeinsame Einrichtung der DRK-Fachklinik Hahnknüll und des Friedrich-Ebert-Krankenhauses, sie liegt aber in der Parkstraße 17 in der Nähe des Zentrums und nicht in der Gartenstadt. Sehen Sie auf Ihrem Einladungsschreiben nach, welche Straße dort steht, und schreiben Sie diese in die Buchung. Steht dort Parkstraße, fahren wir in die Parkstraße, auch wenn oben auf dem Bogen das DRK steht.

Wohin genau auf dem Gelände fahren Sie mich?

Bis vor das Gebäude, in dem Sie erwartet werden, wenn Sie uns die Station oder den Wohnbereich nennen. Hahnknüll besteht aus mehr als zwanzig Gebäuden; Station 1 und 2 sind die Klinikstationen, die Wohnbereiche 3, 4 und 8 sind offen und die Wohnbereiche 6 und 7 geschlossen. Ohne diese Angabe können wir Sie nur an der Straße absetzen, und dann suchen Sie den Rest zu Fuß. Bei der telefonischen Anmeldung sagt Ihnen die Klinik, wohin Sie kommen sollen; geben Sie uns diese Angabe einfach weiter.

Warum nennen Sie für Hahnknüll keinen Festpreis wie für andere Ziele?

Weil Hahnknüll in Neumünster liegt und damit im Pflichtfahrgebiet. Dort gilt der Tarif aus der städtischen Verordnung über Beförderungsentgelte, und der darf weder über- noch unterschritten werden. Ein Festpreis wäre eine Ordnungswidrigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz, auch wenn er niedriger läge. Auf dieser Seite sehen Sie deshalb die Tariftabelle der Stadt, und was am Ende zu zahlen ist, zeigt das geeichte Taxameter. Eine Einschätzung vorab geben wir Ihnen am Telefon gern.

Zahlt die Krankenkasse die Fahrt zur Aufnahme auf Station 1 oder 2?

Bei einer vollstationären Aufnahme ist eine verordnete Krankenfahrt möglich und braucht keine vorherige Genehmigung der Kasse. Voraussetzung ist, dass die Ärztin aus zwingenden medizinischen Gründen Taxi oder Mietwagen verordnet, weil Bus, Bahn oder ein privates Fahrzeug nicht in Frage kommen. Der Grund muss auf der Verordnung stehen, und die Verordnung muss vor der Fahrt ausgestellt sein. Die gesetzliche Zuzahlung je Fahrt bleibt bei Ihnen, sofern Sie nicht befreit sind. Entschieden wird das von Ihrer Krankenkasse, nicht von uns.

Ich besuche meine Mutter im geschlossenen Wohnbereich. Ist das eine Krankenfahrt?

Nein. Ein Besuch bei einer Angehörigen ist keine Leistung der Krankenkasse, egal wie lange sie schon in Hahnknüll wohnt und wie regelmäßig Sie kommen. Diese Fahrt läuft als gewöhnliche Taxifahrt über das Taxameter nach städtischem Tarif. Was wir tun können, ist die Organisation: feste Wochentage, gleichbleibende Zeiten, Hin- und Rückfahrt in einem Auftrag, und der Treffpunkt für zurück an der Cafeteria beim Verwaltungsgebäude, damit Sie nicht draußen warten.

Fahren Sie auch Menschen mit Demenz oder starker Unruhe?

Ja, das gehört an dieser Adresse zum Alltag, denn die Gerontopsychiatrie mit ihren Wohnbereichen ist der größte Teil des Hauses. Wichtig ist, dass wir es vorher wissen und dass eine vertraute Person mitfährt oder am Ziel wartet; das beruhigt mehr als alles, was ein Fahrer sagen kann. Bei Fahrten aus einem geschlossenen Wohnbereich heraus übergibt die Pflege den Fahrgast an der Tür, und wir warten, bis am Ziel jemand da ist. Der Fahrer drängt nicht und fährt nicht los, solange die Übergabe nicht geklärt ist.

Ich bin gesetzlicher Betreuer. Kann ich die Fahrt für den Betreuten buchen?

Ja, und das ist bei diesem Haus der Normalfall. Buchen Sie unter Ihrem Namen und geben Sie den Wohnbereich sowie eine Ansprechperson auf der Station an, damit der Fahrer weiß, bei wem er sich meldet. Denken Sie an die Papiere, die die Klinik zur Aufnahme sehen möchte: Krankenversicherungskarte, Einweisung und bei bestehender Betreuung der Betreuerausweis oder die Bestallungsurkunde. Wenn Sie selbst nicht mitfahren, sagen Sie uns das dazu, dann rechnen wir mit einer Übergabe an der Tür statt mit einem Fahrgast, der allein zurechtkommt.

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