Taxitarif

Taxi zur Klinik Klosterstraße in Neumünster

Die Klinik Klosterstraße in Brachenfeld ist eine kleine Belegklinik für geplante Eingriffe, mit drei Betten und ohne Notaufnahme. Wir fahren Sie aus ganz Neumünster dorthin und wieder zurück, zum Vorgespräch, zum Narkosegespräch, zur Operation und zur Nachkontrolle. Weil die Adresse im Pflichtfahrgebiet liegt, rechnet hier der geeichte Taxameter nach dem städtischen Tarif. Wann eine verordnete Krankenfahrt von der Kasse getragen wird, steht weiter unten im Einzelnen.

Schritt 1 von 3
Wohin geht die Fahrt?Zwei Adressen, mehr brauchen wir nicht.

Sobald beide Adressen gewählt sind, geht es automatisch weiter.

PayPalVisaMastercardApple PayGoogle Pay

Preis vorab · kostenlose Stornierung · 04321 22200

Online bezahlen mit PayPal, Karte, Apple Pay oder Google Pay, oder bar im Taxi

4,9FestpreisTür zu TürOrtskundige Fahrer

Lieber anrufen? 04321 22200, Tag und Nacht erreichbar.

Der Tarif der Stadt Neumünster

Gültig seit 1. Mai 2025, Verordnung über Beförderungsentgelte vom 10. April 2025. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets rechnet der Taxameter genau so ab.

PositionTag, Mo bis Sa 6 bis 22 UhrNacht, So und feiertags
Grundtaxe4,60 €5,60 €
je Kilometer, bis 6 km2,30 €2,30 €
je Kilometer, ab 6 km1,90 €1,90 €
Wartezeit je Stunde36,00 €
Sperrige Güter, je Stück7,00 €
Großraumtaxi, 5 bis 6 Personen7,00 €
Großraumtaxi, 7 bis 8 Personen10,00 €
Anfahrtkostenlos

Der Nachttarif gilt montags bis samstags von 22 bis 6 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen ganztägig. Samstag tagsüber ist Tagtarif. Normales Reisegepäck ist immer inklusive.

Wer diese Fahrt bucht

Die Klinik Klosterstraße ist kein Krankenhaus im gewohnten Sinn, und das merkt man schon daran, wer hier ankommt. Es gibt keine Notaufnahme, und kein Rettungswagen fährt vor. Wer bei uns einsteigt und die Klosterstraße als Ziel nennt, hat einen Termin, der seit Wochen feststeht: eine geplante Operation, das Vorgespräch dazu, die Narkoseaufklärung oder die Nachkontrolle ein paar Tage später. Das Haus hat nach den Qualitätsberichten eine einzige Fachabteilung, die Frauenheilkunde, und drei Betten. Für das Jahr 2024 sind dort 247 vollstationäre und 589 ambulante Fälle verzeichnet, ein Jahr zuvor waren es 274 und 637. Auf einen normalen Arbeitstag heruntergerechnet ist das eine Handvoll Menschen, und genau so ruhig sieht die Straße vor dem Haus auch aus.

Belegklinik heißt: Die Ärztinnen und Ärzte, die hier operieren, sind niedergelassen und haben ihre eigene Praxis in der Stadt. Sie behandeln in diesem Haus ihre eigenen Patientinnen. Die Klinik schreibt dazu selbst, dass man in der Regel von der eigenen Fachärztin oder dem eigenen Facharzt behandelt wird und nicht von jemandem, den man zum ersten Mal am Operationstag sieht. Im Qualitätsbericht steht deshalb auch die auf den ersten Blick verwirrende Zahl von null eigenen Ärzten bei knapp fünf Vollzeitstellen in der Pflege. Für die Fahrt folgt daraus eine Kleinigkeit, die trotzdem oft für Verwirrung sorgt: Viele kennen ihre Ärztin seit Jahren, waren aber noch nie in der Klosterstraße. Die Praxis liegt woanders in Neumünster, operiert wird hier. Nennen Sie uns bei der Buchung im Zweifel die Adresse, die auf dem Einbestellungsschreiben steht, und nicht die der Praxis.

Das Spektrum ist breiter, als eine einzige Fachabteilung vermuten lässt. Die Klinik nennt selbst Gynäkologie, Urologie, plastisch-ästhetische Chirurgie und pathologische Diagnostik. Gynäkologisch reicht es von der Gebärmutterentfernung durch Bauchspiegelung oder über die Scheide über Senkungsoperationen, Konisation, Myomoperationen mit Erhalt der Gebärmutter und Inkontinenzbehandlungen bis zu Eingriffen an der Brust, einschließlich brusterhaltender Tumorentfernung, Biopsie und der Entfernung des Wächterlymphknotens. Dazu kommen Eingriffe an Eierstock und Eileiter, Bauchspiegelungen und Sterilisationen. Zur Ausstattung gehören nach Angaben des Hauses ein Operationssaal, ein Aufwachraum, eine sanierte Sterilisationsabteilung und ein Scanner für die Sentinel-Lymph-Node-Szintigraphie. Wer für eine Brustoperation einbestellt ist, hat deshalb unter Umständen einen zusätzlichen Termin vor dem Operationstag, und damit eine Fahrt mehr, an die beim Buchen selten jemand denkt. Im Deutschen Krankenhaus Verzeichnis ist für dieses Haus außerdem die Teilnahme am strukturierten Behandlungsprogramm für Brustkrebs vermerkt.

Das Haus ist nicht neu in der Stadt. Eröffnet wurde es am 13. November 1965 von Dr. Scholz, 2014 übernahm die DeRaG, und seit dem 1. April 2022 gehört es über die Übernahme der DeRaG zu Med 360°. Träger ist die Klinik Klosterstraße GmbH selbst, in privater Trägerschaft. An der Adresse ändert das nichts, es erklärt aber, warum Sie im Netz je nach Alter der Seite verschiedene Namen für dasselbe Gebäude finden. Wer diese Liste von Eingriffen liest, sieht ohnehin sofort, warum bei uns die Rückfahrt fast immer die schwierigere Richtung ist. Nach einer Bauchspiegelung oder einer Brustoperation kommt niemand so aus dem Haus, wie er hineingegangen ist, auch wenn der Eingriff ambulant war und der Termin auf dem Zettel harmlos aussah.

Wo wir halten und wo Sie hineingehen

Die Adresse lautet Klosterstraße 63 bis 65 in 24536 Neumünster, Stadtteil Brachenfeld. Das ist ein Haus an einer Wohnstraße und kein Klinikgelände mit Schranke, Zufahrtsschleife und nummerierten Eingängen. Eine ausgeschilderte Vorfahrt für Krankentransporte gibt es hier nicht, eine Rettungszufahrt ebenso wenig, und einen zweiten Eingang nur für Patientinnen kennen wir nicht. Wir halten deshalb auf der Klosterstraße direkt vor dem Haus, und von dort sind es wenige Schritte. Wir denken uns an dieser Stelle bewusst nichts dazu aus, denn eine erfundene Einfahrt schadet genau der Person, die nach einer Operation im Auto sitzt und wissen will, wo sie aussteigt.

Zum Parken schreibt die Klinik selbst, dass sie über einen kleinen Hinterhof mit Parkmöglichkeiten für Patienten und Besucher verfügt. Das städtische Gesundheitsportal der Stadt Neumünster führt die Einrichtung mit dem Hinweis, dass ein Parkplatz vorhanden und die Einrichtung barrierefrei zugänglich ist. Wie viele Plätze es sind, wann der Hof offen ist und ob dort ein Behindertenparkplatz markiert ist, steht in keiner Quelle, die wir gefunden haben, deshalb sagen wir dazu nichts. Wenn Sie jemanden hinbringen und selbst fahren, rechnen Sie damit, dass der Hof klein ist. Wenn Sie mit uns kommen, stellt sich die Frage gar nicht, weil wir vor der Tür halten und danach weiterfahren.

Für den Weg vom Auto bis in die Klinik gibt es eine Zusage, die wir geben können, weil sie von uns abhängt und nicht vom Gebäude. Sagen Sie bei der Buchung, dass die Patientin bis an die Tür gebracht werden soll. Dann bleibt der Fahrer nicht am Wagen stehen, sondern geht mit. Das kostet uns zwei Minuten und ist nach einer Vollnarkose der Unterschied zwischen einem sicheren und einem unsicheren Weg über einen Bürgersteig. Ebenso hilfreich ist der umgekehrte Hinweis: Wenn jemand Sie im Haus erwartet und Sie nur bis zum Bordstein gebracht werden möchten, sagen Sie auch das, dann warten wir nicht unnötig.

Wer bleibt, findet nach Angaben des Hauses fünf Zweibettzimmer und zwei Einbettzimmer mit eigenem Bad und WC vor, dazu einen Aufenthaltsraum mit Zugang zu einer Terrasse und Telefon sowie Fernseher am Bett. Eine Begleitperson ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Und wer nach einem ambulanten Eingriff lieber nicht allein nach Hause fährt, kann laut Klinik auch übernachten. Das ist für die Planung der Rückfahrt wichtiger, als es klingt: Ob Sie am selben Abend oder erst am nächsten Vormittag abgeholt werden wollen, entscheidet sich bei manchen Eingriffen erst im Aufwachraum, und wir können beides einplanen, wenn Sie es uns sagen.

Der Weg von Neumünster

Vom Hauptbahnhof Neumünster bis zur Klosterstraße sind es rund zwei Kilometer. Eine Routenmaschine rechnet dafür etwa vier Minuten, die Klinik selbst nennt auf ihrer Anfahrtsseite ungefähr fünf Minuten mit dem Auto und ungefähr eine Viertelstunde zu Fuß. Beides stimmt, der Unterschied liegt an den Ampeln auf dem Weg. Aus den meisten Stadtteilen von Neumünster ist die Fahrt ähnlich kurz, und selbst aus Einfeld, Gadeland oder Wittorf bleibt es eine Strecke, die man in Minuten misst und nicht in Kilometern.

Die übliche Zufahrt vom Hauptbahnhof führt über die Klaus-Groth-Straße und die Goethestraße, beide mit Tempo fünfzig, und biegt dann in die Klosterstraße ein. Die letzten Hundert Meter liegen in einer Tempo-30-Zone. Die Klosterstraße ist eine beleuchtete Wohnstraße mit Gehweg auf beiden Seiten, und ihre Fahrbahn besteht aus gesägtem Naturstein. Die Nebenstraßen in derselben Zone, die Fehrsstraße, die Hebbelstraße und die Theodor-Storm-Straße, sind teilweise mit Kopfstein gepflastert. Auf der Hinfahrt spielt das keine Rolle. Auf der Rückfahrt nach einem Bauchschnitt oder einer Bauchspiegelung spielt es sehr wohl eine, und deshalb fahren unsere Fahrer die letzten Meter langsamer, als das Schild verlangt.

Wer selbst hinfährt, sollte wissen, dass die Klosterstraße schmal ist und kein Zubringer. Halten in zweiter Reihe geht hier nicht, ohne dass gleich niemand mehr vorbeikommt. Für uns ist genau das Routine: Wir setzen kurz vor dem Haus ab, der Wagen steht dabei in der Straße, und danach fahren wir weiter. Für Sie bedeutet das, dass nach dem Aussteigen nichts mehr zu organisieren ist, kein Parkschein, kein Rückweg zum Auto nach dem Eingriff und keine Suche nach dem Hof. Wenn Sie am selben Tag wieder abgeholt werden möchten, sagen Sie das schon bei der Hinfahrt, dann steht der Auftrag im System und muss nach dem Aufwachen nicht neu erklärt werden.

Ein Wort zur Zeitplanung, weil die Strecke so kurz ist. Kurze Wege verführen dazu, knapp zu rechnen, und ausgerechnet an einem Operationstag ist das die falsche Rechnung. Zwischen der Abholung an der Haustür, dem Einsteigen mit Tasche und Papieren, der Fahrt und dem Anmelden im Haus liegt mehr Zeit als die vier Minuten, die eine Karte anzeigt. Wir kalkulieren deshalb bei einer Einbestellung lieber ein paar Minuten Puffer ein, statt Sie mit dem Gefühl loszuschicken, Sie hätten es gerade so geschafft.

Krankenfahrt: was die Krankenkasse übernimmt

Eine Fahrt zur Behandlung kann die gesetzliche Krankenkasse übernehmen. Grundlage sind § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit dem 6. August 2025. Der Grundsatz steht in § 3 der Richtlinie: Übernommen wird eine Fahrt nur, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Kasse steht und aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Die Ärztin oder der Arzt muss sie vorher auf dem dafür vorgesehenen Formular verordnen und den zwingenden medizinischen Grund eintragen. Nachträglich geht das nur in Ausnahmefällen, insbesondere im Notfall (§ 2 Absatz 2). Fahren Sie mit dem eigenen Auto oder mit Bus und Bahn, brauchen Sie überhaupt keine Verordnung (§ 2 Absatz 3). Verordnet wird zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit. Und wer die Strecke selbst bewältigen kann, bekommt statt einer Taxiverordnung auf Wunsch eine Anwesenheitsbescheinigung für die Kasse (§ 7 Absatz 4).

Jetzt der Punkt, der ausgerechnet für dieses Haus entscheidend ist und im Netz ständig falsch erzählt wird. § 7 Absatz 2 erlaubt eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen unter anderem bei Fahrten zu einer stationären Behandlung, bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung nach § 115a SGB V, wenn dadurch eine Aufnahme verkürzt oder vermieden wird, und bei Fahrten zu einer ambulanten Operation nach § 115b SGB V samt der dazugehörigen Vor- und Nachbehandlung, wenn dadurch eine stationäre Aufnahme vermieden wird oder nicht durchführbar ist. Die Klinik Klosterstraße macht genau diese Dinge: stationäre Operationen mit ihren drei Betten und ambulante Operationen in einem zugelassenen ambulanten Operationszentrum. Nach einer Übersicht aus dem März 2024 ist sie damit die einzige gynäkologische Fachklinik in Neumünster mit einer solchen Zulassung.

Und dann kommt der Satz, der so oft übersehen wird. § 7 Absatz 6 der Richtlinie sagt wörtlich, dass Krankenfahrten nach dieser Vorschrift keiner Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen. Für die Fahrt zu einer geplanten Operation in der Klosterstraße brauchen Sie also keine vorherige Zustimmung Ihrer Kasse. Was Sie brauchen, ist die ärztliche Verordnung. Zusätzlich gilt § 7 Absatz 3: Taxi oder Mietwagen kommen nur in Frage, wenn Sie aus zwingenden medizinischen Gründen weder öffentliche Verkehrsmittel noch das eigene Auto nutzen können. Bei einem Eingriff in Narkose ist genau das der Regelfall, denn danach dürfen Sie an diesem Tag nicht selbst fahren.

Für den Weg nach Hause gibt es eine eigene Regel, die viel Zeit spart. Nach § 8b der Richtlinie darf die Fahrt nach der Entlassung im Rahmen des Entlassmanagements von der behandelnden Klinikärztin verordnet werden. Sie müssen dafür nicht erst zurück in die Hausarztpraxis. Fragen Sie also im Haus danach, bevor Sie es verlassen, und nicht am nächsten Tag. Anders liegt es bei Fahrten zu einer gewöhnlichen ambulanten Behandlung, also etwa zu einer Sprechstunde ohne Eingriff: Die sind nach § 8 nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und brauchen die vorherige Genehmigung der Kasse (§ 8 Absatz 6 Satz 1). Dieser Unterschied zwischen einer ambulanten Operation und einer ambulanten Behandlung klingt nach Wortklauberei, entscheidet aber darüber, ob Sie vorher bei Ihrer Kasse anrufen müssen oder nicht.

Für Serienbehandlungen nennt § 8 Absatz 2 zwei Voraussetzungen: ein durch die Grunderkrankung vorgegebenes Behandlungsschema mit hoher Frequenz über einen längeren Zeitraum und einen Zustand, in dem die Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Anlage 2 der Richtlinie nennt drei Fälle, in denen diese Voraussetzungen in der Regel erfüllt sind: Dialysebehandlung, onkologische Strahlentherapie und parenterale onkologische Chemotherapie. Die Liste ist ausdrücklich nicht abschließend. Achten Sie auf die Nuance, die fast überall weggelassen wird: Auch für diese Serienfahrten ist im Grundsatz eine vorherige Genehmigung der Kasse nötig, denn § 8 Absatz 6 Satz 1 gilt hier ebenso. Für dieses Haus ist das vor allem dann wichtig, wenn nach einer Brustoperation eine onkologische Weiterbehandlung folgt, die anderswo stattfindet.

Als genehmigt gilt die Fahrt, wenn bei der Verordnung ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H vorliegt, oder Pflegegrad 4 oder 5, oder Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität (§ 8 Absatz 3 der Richtlinie zusammen mit § 60 Absatz 1 Satz 5 SGB V). Dasselbe gilt für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 in Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit dem 1. Januar 2017 mindestens Pflegegrad 3 haben. Nach § 8 Absatz 4 kann auch jemand ohne einen solchen Nachweis in Frage kommen, wenn eine vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität und eine längere ambulante Behandlung vorliegen. Müssen mehrere Patientinnen gleichzeitig zum selben Ziel, wird nach § 7 Absatz 5 eine Sammelfahrt mit Angabe der Zahl der Mitfahrenden verordnet, sofern medizinische Gründe nicht dagegen sprechen.

Die gesetzliche Zuzahlung bleibt in jedem Fall bei Ihnen. Nach § 10 der Richtlinie in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V beträgt sie zehn Prozent der Kosten je Fahrt, begrenzt durch einen gesetzlichen Mindest- und einen gesetzlichen Höchstbetrag, und nie mehr, als die Fahrt selbst kostet. Wichtig ist das Wort Fahrt: Hin und zurück zählen getrennt. Befreit ist nur, wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht hat und die Bescheinigung der Kasse vorlegen kann; sie gilt dann für den Rest des Kalenderjahres. Kinder und Jugendliche unter achtzehn sind von fast allen Zuzahlungen befreit, ausgerechnet von der auf Fahrkosten aber nicht.

Nicht übernommen werden Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund. Die Richtlinie nennt in § 3 Absatz 1 und § 8 Absatz 5 selbst die Beispiele: das Vereinbaren von Terminen, das Abholen von Befunden und das Abholen von Rezepten. Ob das Narkosegespräch, das dieses Haus vormittags anbietet, als zugehörige Vorbehandlung zu einer ambulanten Operation gilt, entscheidet die verordnende Ärztin und am Ende Ihre Kasse; wir können und dürfen das nicht für Sie beurteilen. Denn das ist der Satz, der über allem steht: Wir fahren, die Ärztin verordnet, und die Krankenkasse entscheidet über die Erstattung. Rufen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer eigenen Kasse an, am besten schon dann, wenn Sie den Operationstermin annehmen.

Rollstuhl, Rollator, Begleitung und Gepäck

Nach einem Eingriff in diesem Haus ist selten die Strecke das Problem, sondern sind es die ersten zehn Meter. Nach einer Bauchspiegelung tut jede Bewegung weh, die den Bauch anspannt, und dazu gehört das Einsteigen in ein Auto. Sagen Sie deshalb bei der Buchung, wenn ein Wagen mit bequemer Sitzhöhe kommen soll, dann planen wir ihn ein, statt vor der Tür zu improvisieren. Ein Rollator fährt zusammengeklappt hinten mit, das ist Alltag und muss nicht angekündigt werden. Bei einem Rollstuhl sagen Sie uns bitte, ob er faltbar ist, denn davon hängt ab, welches Fahrzeug wir schicken. Was für Rollstuhl und Rollator im Einzelnen gilt, steht ausführlich auf unserer eigenen Seite dazu.

Eine Begleitperson fährt bei uns mit, ohne dass daraus eine zweite Fahrt wird. Bei einer ambulanten Operation ist das mehr als eine Bequemlichkeit. Wer eine Narkose oder eine Sedierung hinter sich hat, darf an diesem Tag nicht selbst fahren und soll nach ärztlicher Empfehlung auch nicht allein unterwegs sein. Auf vielen Aufklärungsbögen steht deshalb, dass eine erwachsene Begleitperson die Abholung übernehmen muss. Wenn die Klinik das so mit Ihnen bespricht, sind wir das Fahrzeug und nicht die Begleitung; diesen Unterschied klären Sie besser vorher als im Aufwachraum. Für den stationären Aufenthalt gilt eine eigene Regel des Hauses: Dort ist eine Begleitperson nach vorheriger Anmeldung möglich, und angemeldet wird sie in der Klinik, nicht bei uns.

Gepäck ist hier eine kleine Sache und trotzdem eine Erwähnung wert. Für einen Aufenthalt in einem Haus mit sieben Zimmern packt niemand einen Koffer. Was wirklich mitmuss, sind die Einweisung, die Versichertenkarte, der Medikamentenplan, vorhandene Befunde und Bilder sowie das, was im Einbestellungsschreiben verlangt wird, etwa Kompressionsstrümpfe. Legen Sie diese Unterlagen nicht in die Tasche, die in den Kofferraum wandert, sondern behalten Sie sie bei sich. Wer stationär bleibt, denkt außerdem an eigene Bettwäsche nicht, wohl aber an Ladekabel und Hausschuhe, denn der Aufenthaltsraum mit Terrasse will begangen werden.

Und noch ein Punkt, der bei einer gynäkologischen Klinik häufiger vorkommt als anderswo. Wenn Sie ein kleines Kind mitnehmen müssen, weil zu Hause niemand da ist, sagen Sie das bei der Buchung, damit der passende Kindersitz im Wagen liegt. Dieses Haus hat keine Kinderstation und keine Betreuung, auf die Sie sich verlassen könnten. Für die Rückfahrt nach einem Eingriff ist ein Kind an Bord ohnehin schwierig, deshalb ist es besser, das vorher zu regeln, als es am Operationstag zu merken.

Bus und Bahn, ehrlich verglichen

Der Hauptbahnhof Neumünster liegt gut zwei Kilometer entfernt, und die Klinik selbst schreibt, dass man die Strecke in etwa einer Viertelstunde zu Fuß schafft. Wer mit dem Zug aus Kiel, Hamburg, Flensburg, Heide oder Bad Oldesloe kommt, steht also nicht weit weg vom Ziel. Für ein Vorgespräch, für eine Nachkontrolle oder für den Besuch bei jemandem, der hier zwei Nächte bleibt, ist dieser Fußweg oder der Bus völlig in Ordnung. Das sagen wir lieber selbst, als Ihnen eine Fahrt zu verkaufen, die Sie an diesem Tag gar nicht brauchen.

Die nächste Haltestelle heißt Bismarckstraße und liegt rund dreihundertfünfzig Meter von der Klinik entfernt, also vier bis fünf Minuten zu Fuß. Die Haltestelle Joachimstraße in etwa vierhundertfünfunddreißig Metern wird von denselben Linien bedient. Es sind die Stadtlinien SWN 2 und SWN 22, die zusammen die Schleife Hauptbahnhof, Hürsland und Tungendorf fahren. Montags bis freitags fährt die Linie 2 ab Hauptbahnhof von 5:30 Uhr bis 19:35 Uhr, die Linie 22 von 5:55 Uhr bis 19:55 Uhr, jeweils alle vierzig Minuten; an der Bismarckstraße ergibt das ungefähr alle zwanzig Minuten eine Verbindung. Die Fahrt vom Bahnhof dorthin dauert vier bis fünf Minuten, zurück ungefähr fünf. Die letzte Abfahrt an der Bismarckstraße Richtung Bahnhof liegt bei der Linie 2 um 19:59 Uhr, bei der Linie 22 um 20:19 Uhr. Diese Zeiten stammen aus dem SWN-Fahrplan, gültig ab dem 24. August 2025; sehen Sie vor dem Termin lieber noch einmal nach.

Am Samstag fahren beide Linien nur noch stündlich, die Linie 2 ab Hauptbahnhof von 9:05 Uhr bis 18:05 Uhr, die Linie 22 von 9:35 Uhr bis 17:35 Uhr. An der Bismarckstraße ist das grob alle halbe Stunde eine Verbindung, mit der letzten Rückfahrt Richtung Bahnhof gegen 18:32 Uhr. Am Sonntag fährt in Neumünster kein regulärer Stadtbus. Hier trifft dieses Loch weniger hart als bei anderen Adressen, weil die Klinik am Wochenende ohnehin geschlossen ist und niemand für einen Termin herkommen muss.

Zwei Fälle bleiben, in denen Bus und Bahn keine ehrliche Antwort sind. Der erste ist der Operationstag am frühen Morgen. Der erste Bus verlässt den Hauptbahnhof erst um halb sechs, und wer nüchtern und früher im Haus sein soll, hat schlicht keine Verbindung. Der zweite ist der Rückweg nach dem Eingriff. Vierhundert Meter zur Haltestelle, Warten im Freien und dann noch der Weg von der Endhaltestelle nach Hause sind kein Weg für jemanden, der eine Stunde vorher aus der Narkose gekommen ist. Genau zwischen diesen beiden Punkten liegt der Bereich, in dem wir gebraucht werden, und außerhalb davon eben nicht.

Warum hier der Taxameter zählt und kein Festpreis

Die Klosterstraße liegt in Neumünster, und damit liegt diese Fahrt im Pflichtfahrgebiet der Stadt. Dort gilt der geeichte Taxameter mit dem Tarif aus der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 10. April 2025. Dieser Tarif darf weder über- noch unterschritten werden. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Vorgabe: Wer innerhalb des Pflichtfahrgebiets einen eigenen Preis vereinbart, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz, und zwar auch dann, wenn der vereinbarte Preis niedriger läge als der Tarif. Deshalb bekommen Sie von uns für die Fahrt zur Klinik Klosterstraße keinen Festpreis, und deshalb bekommen Sie ihn auch von keinem anderen Unternehmen in dieser Stadt.

Das klingt zunächst nach einer Einschränkung, ist aber vor allem ein Schutz für Sie. Der Tarif gilt für jeden Wagen, zu jeder Uhrzeit und für jeden Fahrgast gleich. Ob Sie hier aufgewachsen sind oder zum ersten Mal in Neumünster aus dem Zug steigen, ob Sie nach einer Operation kaum auf den Weg achten können oder hellwach neben dem Fahrer sitzen: Der Preis entsteht nicht am Menschen, sondern an der Uhr und am Wegstreckenzähler. Gerade bei Fahrten, die mit einer Operation zu tun haben und bei denen jemand schlecht in der Lage ist, unterwegs zu widersprechen, ist das die richtige Reihenfolge.

Praktisch bleibt die Sache übersichtlich, weil die Strecke kurz ist. Vom Hauptbahnhof sind es rund zwei Kilometer, aus den meisten Stadtteilen nicht viel mehr, und der Betrag steht nach der Fahrt auf dem Taxameter. Die Tabelle mit Grundpreis, Kilometersätzen und Wartezeit finden Sie auf dieser Seite. Wenn Sie vorher wissen wollen, worauf es hinausläuft, rufen Sie unter 04321 22200 an und nennen Sie Ihre Abholadresse; wir sagen Ihnen dann eine Schätzung. Eine Schätzung ist genau das und keine Zusage, denn zusagen dürfen wir hier nichts.

Anders wird es erst, wenn eine Fahrt das Pflichtfahrgebiet verlässt, etwa zu einer Weiterbehandlung in einer Klinik außerhalb von Neumünster. Dann ist eine Preisabsprache erlaubt, und dafür haben wir feste Preise, die vor der Abfahrt feststehen. Und bei einer verordneten Krankenfahrt innerhalb der Stadt rechnen wir nach dem Taxameter gegenüber der Kasse ab; bei Ihnen bleibt die gesetzliche Zuzahlung, über die weiter oben alles steht. Für die Buchhaltung heißt das: Sie bekommen von uns eine Quittung, auf der der Tarif steht, nach dem gefahren wurde, und keine Zahl, die wir uns ausgedacht haben.

Termine früh am Morgen und Fahrten zurück

Die Öffnungszeiten dieses Hauses bestimmen unseren Fahrplan mit. Nach eigenen Angaben ist die Klinik von Montag bis Donnerstag durchgehend geöffnet und freitags bis in den Abend, danach bis Montag geschlossen. Termine werden montags bis freitags am Vormittag vergeben, samstags nach Absprache. Die Narkosegespräche liegen montags bis donnerstags am Vormittag. Fast alle Fahrten in die Klosterstraße fallen deshalb in ein Fenster zwischen Montagmorgen und Freitagabend, und der Schwerpunkt liegt eindeutig am Vormittag. Für uns ist das planbar, für Sie heißt es, dass Sie eine Fahrt für den frühen Morgen ruhig eine Woche vorher buchen können.

Operationstage beginnen früh, und nüchtern zu sein macht das Warten nicht angenehmer. Wer für den frühen Morgen einbestellt ist, sollte die Abholung am Vorabend buchen und nicht am Morgen selbst. Wir tragen die Adresse, die Uhrzeit und den Hinweis ein, dass es zu einem Operationstermin geht, damit der Fahrer nicht auf gut Glück klingelt und Sie nicht warten müssen, bis jemand nachfragt. Im Winter rechnen wir dabei ein paar Minuten für freie Scheiben dazu, statt sie Ihnen von der Vorlaufzeit abzuziehen.

Die Rückfahrt ist der Teil, der sich nicht auf die Minute planen lässt, und das sagen wir offen. Wann Sie nach einem ambulanten Eingriff entlassen werden, hängt vom Aufwachen ab und nicht vom Kalender. Deshalb arbeiten wir hier mit einem Anruf: Sie oder das Personal melden sich, sobald es soweit ist, und wir kommen. Beim Buchen der Hinfahrt notieren wir dafür die Nummer, unter der Sie an diesem Tag erreichbar sind, und bei einer Begleitperson lieber deren Nummer, denn nach einer Narkose hört man das eigene Telefon nicht immer.

Bei einem stationären Aufenthalt liegt die Entlassung in diesem Haus fast immer innerhalb der Öffnungstage, weil am Wochenende geschlossen ist. Fragen Sie dann schon am Vortag nach der Verordnung für die Rückfahrt, die die Klinik im Rahmen des Entlassmanagements selbst ausstellen darf. Wer eine Reihe von Nachkontrollen vor sich hat, kann die Fahrten in einem Zug buchen; dann stehen sie mit gleichbleibenden Zeiten im Auftragsbuch, und soweit der Dienstplan es zulässt, kommt derselbe Fahrer. Buchen können Sie über das Formular auf dieser Seite oder telefonisch unter 04321 22200.

Häufige Fragen

Hält das Taxi direkt vor der Klinik Klosterstraße?

Ja, wir halten auf der Klosterstraße vor dem Haus mit den Nummern 63 bis 65. Ein eigenes Klinikgelände mit Zufahrt gibt es hier nicht, einen gesonderten Eingang für Krankentransporte ebenso wenig; es ist ein Haus an einer Wohnstraße in Brachenfeld. Den kleinen Hinterhof beschreibt die Klinik als Parkmöglichkeit für Patienten und Besucher, nicht als Vorfahrt, deshalb setzen wir dort nicht ab. Wenn Sie nach einem Eingriff bis an die Tür begleitet werden möchten, sagen Sie das bei der Buchung, dann geht der Fahrer mit.

Muss meine Krankenkasse die Fahrt zu einer ambulanten Operation vorher genehmigen?

Nein. § 7 Absatz 6 der Krankentransport-Richtlinie sagt ausdrücklich, dass Krankenfahrten nach dieser Vorschrift keiner Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen, und Fahrten zu einer ambulanten Operation nach § 115b SGB V samt zugehöriger Vor- und Nachbehandlung fallen unter § 7 Absatz 2. Die Klinik Klosterstraße operiert ambulant in einem zugelassenen Operationszentrum, deshalb greift genau diese Regel. Was Sie brauchen, ist die ärztliche Verordnung mit dem zwingenden medizinischen Grund. Bei einer gewöhnlichen ambulanten Behandlung ohne Eingriff ist es umgekehrt, dort verlangt § 8 die vorherige Genehmigung. Entscheiden tut am Ende immer Ihre Kasse.

Wer verordnet die Fahrt nach Hause, wenn ich hier übernachtet habe?

Das darf die Klinik selbst. Nach § 8b der Krankentransport-Richtlinie kann die Fahrt nach der Entlassung im Rahmen des Entlassmanagements von der behandelnden Klinikärztin verordnet werden, Sie müssen dafür nicht erst in die Hausarztpraxis. Weil dieses Haus von Freitagabend bis Montag geschlossen ist, liegt Ihre Entlassung ohnehin an einem Werktag. Fragen Sie am Vortag danach, dann liegt das Papier bereit, wenn wir vorfahren.

Ich habe nur einen Termin zum Narkosegespräch. Ist das schon eine Krankenfahrt?

Die Narkosegespräche finden hier montags bis donnerstags am Vormittag statt, oft an einem anderen Tag als die Operation. Ob dieser Termin als zugehörige Vorbehandlung zu einer ambulanten Operation gilt und damit verordnungsfähig ist, entscheidet die verordnende Ärztin und am Ende Ihre Kasse; wir können das nicht für Sie beurteilen und wollen es auch nicht versprechen. Ohne Verordnung ist es eine ganz gewöhnliche Fahrt im Stadtgebiet nach Taxameter, und der Weg vom Hauptbahnhof aus ist kurz.

Warum bekomme ich für diese kurze Fahrt keinen Festpreis?

Weil die Klosterstraße im Pflichtfahrgebiet von Neumünster liegt. Dort gilt der Tarif aus der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 10. April 2025, und der darf weder über- noch unterschritten werden. Eine eigene Preisabsprache wäre eine Ordnungswidrigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz, selbst wenn sie zu Ihren Gunsten ausfiele. Der Betrag steht nach der Fahrt auf dem geeichten Taxameter, und die Tabelle dazu finden Sie auf dieser Seite. Eine Schätzung nennen wir Ihnen vorab unter 04321 22200. Erst für Fahrten aus der Stadt heraus, etwa zu einer Weiterbehandlung anderswo, dürfen wir einen Preis vereinbaren.

Kann eine Begleitperson mitfahren und im Haus warten?

Mitfahren ja, und bei einem ambulanten Eingriff wird das meist sogar verlangt, weil Sie nach einer Narkose an diesem Tag weder selbst fahren noch allein unterwegs sein sollen. Ob die Begleitung während des Eingriffs im Haus bleiben kann, entscheidet die Klinik und nicht wir; für den stationären Aufenthalt nennt sie eine Begleitperson nach vorheriger Anmeldung als möglich. Für die Rückfahrt gilt in beiden Fällen dasselbe: Wir kommen auf Anruf, sobald Sie entlassen sind, und notieren dafür vorher eine Nummer, unter der jemand erreichbar ist.

Kann ich am Sonntag zur Klinik Klosterstraße gefahren werden?

Fahren würden wir, unsere Wagen sind rund um die Uhr unterwegs. Nur ist die Klinik nach eigenen Angaben von Freitagabend bis Montag geschlossen, und eine Notaufnahme gibt es hier nicht; dieses Haus ist für geplante Eingriffe da. Wenn Sie am Wochenende akut Hilfe brauchen, ist die Klosterstraße nicht die richtige Adresse. Am Sonntag fährt in Neumünster übrigens auch kein regulärer Stadtbus zur Bismarckstraße, sodass an einem Wochenendtermin hier ohnehin nichts hängt.

Das könnte auch passen