Service
Mit Rollstuhl oder Rollator ins Taxi: was geht und was nicht
Ein Rollator oder ein faltbarer Rollstuhl ist für uns Alltag: der Fahrer verstaut ihn im Kofferraum und hilft beim Umsetzen auf den Sitz. Und weil nicht jedes Fahrzeug für jeden passt, steht hier auch ehrlich, wann ein Krankentransport die bessere Wahl ist.
Lieber anrufen? 04321 22200, Tag und Nacht erreichbar.
Was problemlos mitfährt
Ein Rollator, ein Gehgestell oder ein faltbarer Rollstuhl passt in jeden unserer Kofferräume. Der Fahrer klappt ihn zusammen, verstaut ihn und baut ihn am Ziel wieder auf. Sie müssen nichts heben.
Schreiben Sie bei der Buchung kurz ins Feld »Hinweis für den Fahrer«, was mitkommt. Dann schicken wir von vornherein einen Wagen mit ausreichend Platz, bei Bedarf ein Großraumtaxi.
So läuft der Umstieg
Bei uns reisen Sie angeschnallt auf dem Autositz, der Rollstuhl fährt zusammengeklappt im Kofferraum mit. Der Fahrer hilft beim Umsetzen: er stützt, hält den Rollstuhl fest und lässt Ihnen Zeit.
Wichtig ist nur, dass Sie den Umstieg mit dieser Hilfe schaffen, ein paar Schritte oder ein gestützter Wechsel vom Rollstuhl auf den Sitz. Am Ziel geht es genauso zurück: erst der Rollstuhl, dann Sie, dann begleitet der Fahrer Sie bis zum Eingang.
Ehrlich gesagt: das können wir nicht
Ein Taxi hat Grenzen, und wir nennen sie lieber vorher als an der Bordsteinkante. Liegendtransporte können wir nicht fahren, dafür ist ein Krankentransportwagen da. Dasselbe gilt, wenn Sie während der Fahrt medizinisch betreut werden müssen.
Auch ein Elektrorollstuhl, der sich nicht falten lässt, passt nicht in unsere Fahrzeuge; er ist schlicht zu groß und zu schwer für einen Kofferraum. Und wer während der Fahrt im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben muss, braucht ein Fahrzeug mit Rampe und Rollstuhlsicherung, das wir nicht im Fuhrpark haben.
In diesen Fällen führt der Weg über den Arzt: er legt auf der Verordnung fest, welches Fahrzeug Sie brauchen, und die Praxis kennt die passenden Anbieter. Rufen Sie uns im Zweifel an unter 04321 22200, wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, ob ein Taxi für Sie das Richtige ist.
Wann das Taxi genau richtig ist
Für alle, die mit etwas Hilfe auf einem normalen Sitz reisen können, ist das Taxi meist die einfachste Lösung: kein Spezialfahrzeug, keine lange Vorlaufzeit, ein Anruf genügt und der Wagen kommt. Zum Arzt, zur Fußpflege, zum Einkaufen oder zur Familie.
Mit einer Verordnung Ihres Arztes können solche Fahrten auch als Krankenfahrt laufen, etwa zur Behandlung im Krankenhaus oder in der Praxis. Wie das funktioniert, steht auf unserer Seite über Krankenfahrten.
Kosten und Buchung
Innerhalb von Neumünster gilt der amtliche Taxitarif, den der Taxameter abrechnet. Die Hilfe des Fahrers und das Verstauen von Rollstuhl oder Rollator kosten nichts extra, die Anfahrt zu Ihnen ist frei.
Für Ziele außerhalb sehen Sie im Buchungsformular vorab einen Festpreis. Planen Sie bei der Abholzeit ein paar Minuten mehr ein, dann bleibt der Umstieg entspannt.
Häufige Fragen
Nimmt das Taxi meinen Rollstuhl mit?
Ja, wenn er faltbar ist. Der Fahrer klappt ihn zusammen, verstaut ihn im Kofferraum und baut ihn am Ziel wieder auf. Geben Sie ihn bei der Buchung im Feld »Hinweis für den Fahrer« an.
Kann ich während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleiben?
Nein. Im Taxi reisen Sie angeschnallt auf dem Autositz, der Rollstuhl fährt im Kofferraum mit. Wer im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben muss, braucht ein Spezialfahrzeug mit Rampe und Sicherung; welches Fahrzeug das ist, legt der Arzt auf der Verordnung fest.
Fahren Sie Elektrorollstühle?
Nur, wenn sie sich falten lassen und sich gut verladen lassen. Ein fester Elektrorollstuhl ist für einen Kofferraum zu groß und zu schwer; dafür ist ein Spezialfahrzeug die richtige Wahl. Wir sagen Ihnen das am Telefon ehrlich, bevor ein Wagen losfährt.
Machen Sie Liegendtransporte?
Nein. Liegend fahren und medizinische Betreuung unterwegs sind Aufgaben eines Krankentransportwagens. Ihr Arzt legt das auf der Verordnung fest, und die Praxis vermittelt den passenden Dienst.
Kostet die Hilfe des Fahrers extra?
Nein. Das Ein- und Aussteigen, das Verstauen von Rollstuhl oder Rollator und die Begleitung bis zum Eingang gehören für uns zur Fahrt dazu. Abgerechnet wird innerhalb von Neumünster nur, was der Taxameter nach dem amtlichen Tarif zeigt.